Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Am vergangenen Samstag reiste ein 26-jähriger Afghane aus Athen/Griechenland nach Deutschland und das obwohl gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vorliegt. Zudem vollstreckten die eingesetzten Bundespolizisten einen Haftbefehl gegen ihn, da er bereits bei seinem früheren Aufenthalt in Deutschland wegen Sexualstraftaten verurteilt wurde.

Bei der Einreiseüberprüfung wies sich der Afghane mit einem griechischen Reiseausweis für Flüchtlinge und einem griechischen Aufenthaltstitel aus. Da der Mann seine Reiseabsichten nicht darlegen konnte, wurde er zur weiteren Bearbeitung zur Dienststelle verbracht. Dort stellten Bundespolizisten anhand eines Abgleichs der Fingerabdrücke fest, dass die Daten in den Reisedokumenten nicht die richtigen Personalien des Mannes waren.

Der 26-Jährige reiste bereits im Januar 2016 nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Im November desselben Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Freiburg zu einer Jugendfreiheitsstrafe von drei Jahren, da er als Sexualstraftäter auffällig wurde. Es folgte die Ablehnung seines Asylantrages im November 2017 sowie die Abschiebung in sein Heimatland im Oktober 2018. Zusätzlich erhielt der Mann ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, welches bis Oktober 2028 befristet ist.

Gegen den Afghanen wird jetzt wegen des Verdachts der mittelbaren Falschbeurkundung sowie der unerlaubten Einreise ermittelt. Aufgrund der noch ausstehenden Restfreiheitsstrafe von 548 Tagen wurde der 26-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.