Archivfoto: Mirco Metzler/ Die Knipser

Das Amtsgericht Worms hat zwei ehemalige Ärzte, die einst für das Wormser Klinikum tätig waren, im Zusammenhang mit dem Tod einer 28-jährigen Patientin zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die 45-jährige Neurologin, die damals als Assistenz- und Honorarärztin tätig war, sowie der 60-jährige Radiologe, der als Teleradiologe über einen externen Vertragspartner beschäftigt war, sind heute nicht mehr am Klinikum angestellt. Beide wurden wegen fahrlässiger Tötung und Mitverantwortung am Tod der Frau zu 12 bzw. 13 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
 
Lebensbedrohlicher Zustand nicht rechtzeitig erkannt
Die Patientin wurde in der Nacht vom 8. auf den 9. März 2020 vom Rettungsdienst ins Wormser Klinikum gebracht. Bereits bei ihrer Einlieferung befand sie sich in einem kritischen Zustand, war nicht in der Lage zu sprechen und hatte sich mehrfach übergeben. Die behandelnde Neurologin ordnete eine Computertomographie (CT) an, die jedoch erst etwa eine Stunde später vom Radiologen durchgeführt wurde.
 
Obwohl die Ärzte einen gefährlichen Hirnwasserstau erkannten, übersahen sie nach Ansicht des Gerichts die entscheidende Ursache: Der Hirnstamm der Patientin war durch eine Zyste eingeklemmt, was letztlich zum Tod der Frau führte.
 
Gutachten: Eine rechtzeitige Verlegung hätte Leben retten können
Erst Stunden nach ihrer Einlieferung wurde die Patientin in das Krankenhaus Ludwigshafen verlegt. Dort verstarb sie an den Folgen der Hirnstammeinklemmung. Ein medizinisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Patientin mit hoher Wahrscheinlichkeit überlebt hätte, wenn sie früher in eine spezialisierte neurochirurgische Klinik verlegt worden wäre. Eine rechtzeitige Entlastung des Hirndrucks hätte zudem die Möglichkeit eröffnet, schwere Spätfolgen zu vermeiden.
 
Die 28-Jährige hinterlässt einen Ehemann und eine kleine Tochter.
 
Gericht folgt der Staatsanwaltschaft
Im Verlauf des Prozesses entschuldigte sich die Neurologin bei der Familie der Verstorbenen. Die Verteidigung der beiden Ärzte plädierte auf Freispruch, das Gericht folgte jedoch der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und sprach Freiheitsstrafen auf Bewährung aus.
 
Die Verteidigung hat bereits Berufung eingelegt, sodass der Fall vor der nächsten Instanz weiter verhandelt wird.
 
Text: MM/ Redaktion Die Knipser