Foto: Kreisverwaltung Alzey-Worms
Wie das Landkreis Alzey-Worms mitteilt, ist im Rahmen der dritten Änderung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen das Jagdverbot für die Infizierte Zone (15 Kilometer um die Fundstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins) ab sofort teilweise aufgehoben. Die Jagd auf Wildarten, mit Ausnahme von Schwarzwild, ist jetzt in solchen Gebieten erlaubt, die sich nicht in der festgelegten Kernzone (Drei Kilometer um die Fundstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins) befinden und in denen in den vergangenen fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt worden sind. Die Jagd mittels Jagdwaffen wird in diesen Revieren unter folgenden Einschränkungen erlaubt: Die Jagd ist ausschließlich als Ansitzjagd gestattet und hat unter Verwendung eines Schalldämpfers zu erfolgen. Andere Jagdmethoden, wie beispielsweise die Fallenjagd, sind ohne Einschränkungen möglich. Weitere Infos, unter anderem mit den genauen Angaben zur Infizierten Zone und zur Kernzone, sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de eingestellt.
Nachdem die Afrikanische Schweinepest in Rheinhessen angekommen ist und im Landkreis Alzey-Worms sowie auch im Nachbarlandkreis Mainz-Bingen tote Wildschweine gefunden worden sind, bei denen das ASP-Virus festgestellt wurde, gibt es nun verschiedene Schutzzonen, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten.
Unterschieden wird dabei eine Infizierte Zone in einem größeren Radius und eine Kernzone, die etwa drei Kilometer rund um den Fundort platziert ist. Die Vorgaben für die jeweiligen Bereiche werden per Allgemeinverfügung geregelt.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren – etwa über achtlos weggeworfene Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. Und: Hunde müssen dringend angeleint werden. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht nicht.