Archivfoto: Mirco Metzler/ Die Knipser
Am Donnerstag, den 29.08.2024, befuhr eine Streife der Polizeiinspektion Neustadt um 18:55Uhr die Konrad-Adenauer-Straße in Neustadt. Zur gleichen Zeit bog ein PKW aus der Moltkestraße kommend in die Konrad-Adenauer-Straße ein, nahm einer sich gerade vor Ort befindlichen Fahrradfahrerin die Vorfahrt und beschleunigte sein Fahrzeug derart stark, dass dessen Motor aufheulte und die Reifen quietschten. Im Anschluss überschritt der Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit, in Teilen lag diese aufgrund der dortigen Schule bei 30km/h, sehr deutlich, weshalb das Fahrzeug, nachdem dieses eingeholt werden konnte, einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.
Der 37-jährige Fahrer stritt jegliches Fehlverhalten ab. Dennoch erwartet ihr aufgrund seines Fahrverhaltens eine Strafanzeige wegen eines „Verbotenen Kraftfahrzeugrennens“. Ihm droht des Weiteren der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Sollten Zeugen die Situation beobachtet haben oder Hinweise auf die Fahrradfahrerin, welche durch das Verhalten des PKW-Fahrers gefährdet worden sein könnte, geben können, so werden diese gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Neustadt in Verbindung zu setzen (Tel.: 06321 8540 oder E-Mail: pineustadt@polizei.rlp.de. Nach §315d StGB ist es nicht erforderlich, dass zwei Fahrzeuge am illegalen Kraftfahrzeugrennen teilnehmen. Auch ein einzelnes Fahrzeug kann den Tatbestand verwirklichen, wenn der Fahrzeugführer grob verkehrswidrig und rücksichtlos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.