Foto: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
In den frühen Morgenstunden des heutigen Dienstags (03.06.25), gegen 03:10 Uhr, wurde ein 34 Jahre alter Autofahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Weil der Mann nach Alkohol roch, wurde auf freiwilliger Basis ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert über 1,1 Promille – was den Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit darstellt – anzeigte. Es folgte die Untersagung der Weiterfahrt und die Entnahme einer Blutprobe, deren Untersuchungsergebnis, die Blutalkoholkonzentration, für das Strafverfahren maßgeblich ist.