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Sperrungen und Verkehrsumlegungen wegen laufender Fahrbahnerneuerung der B 9 zwischen Mainz-Laubenheim und Abfahrt Nackenheim / Bodenheim

 Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass in Fahrtrichtung Worms die Abfahrt von der B 9 auf die L 413 Richtung Nackenheim / Bodenheim sowie die Auffahrt auf die B 9 in Fahrtrichtung Worms von der L 413 aus Nackenheim / Bodenheim kommend in der Zeit von Freitagnachmittag, 09. August 16 Uhr bis Montag, den 12. August 5 Uhr für den Verkehr voll gesperrt werden muss. Eine Umleitung ist eingerichtet. In Fahrtrichtung Mainz ist die Abfahrt von der B 9 zur L 413 in Richtung Nackenheim / Bodenheim sowie die Auffahrt von der L 413 kommend möglich.

Verkehrsumlegungen und Sperrungen

Ab Montag, 12. August 2024 wird der B 9 – Verkehr auf der gesamten Streckenlänge der 4-streifigen Bundesstraße zwischen Mainz-Laubenheim und Nackenheim im Gegenverkehr auf der rheinseitigen Richtungsfahrbahn geführt. In Fahrrichtung Worms ist die Abfahrt von der B 9 auf die L 413 Richtung Nackenheim / Bodenheim wieder möglich. Die Auffahrt in Fahrtrichtung Worms von der L 413 aus Nackenheim / Bodenheim kommend auf die B 9 bleibt bis auf weiteres gesperrt.

Ab Samstag, 17. August 2024 kann der Verkehr ab Mainz-Laubenheim in Fahrtrichtung Worms bis zur Abfahrt L 413 Nackenheim / Bodenheim wieder zweistreifig auf der Richtungsfahrbahn Worms geführt werden. Die Auffahrt von Mainz-Laubenheim (K 13, Dammweg) auf die B 9 in Fahrtrichtung Worms ist ab dem Samstag, 17. August wieder offen.

Südlich der Abfahrt L 413 Nackenheim / Bodenheim wird aus bautechnischen Gründen der B 9-Verkehr zweistreifig im Gegenverkehr auf der rheinseitigen Richtungsfahrbahn der Bundesstraße geführt. Die Auffahrt von der L 413 Nackenheim / Bodenheim auf die B 9 in Fahrtrichtung Worms ist aus bautechnischen Gründen gesperrt.

Bei der Umstellung und mit der neuen Verkehrsführung im Gegenverkehr ist mit Störungen im Verkehrsablauf der B 9 zu rechnen. Der LBM Worms bittet die Verkehrsteilnehmer: innen um Verständnis.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf B 9

Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit auf Baustellen ist auf der Bundesstraße B 9 auf Grundlage der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 60 Kilometer pro Stunde und ein durchgehendes Überholverbot angeordnet.

Notwendigkeit und Umfang der Fahrbahnerneuerung B 9

Die Bundesstraße B 9 zwischen Mainz-Laubenheim und Nackenheim hat Fahrbahnschäden, Spurrinnen, Unebenheiten, Netzrisse und immer wieder wartungsintensive Reparaturstellen (siehe Fotodokumentation). Die Fahrbahnerneuerung ist zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur dauerhaften Sicherung des Straßenoberbaus dringend erforderlich.

Auf einer Länge von rund 5.300 Meter wird in den Sommerferien (15. Juli bis 23. August 2024) der Fahrbahnbelag der B 9 in Fahrtrichtung Worms auf der gesamten Breite abgefräst und durch einen neuen Asphaltbelag ersetzt. Zur Verbesserung der Oberflächenentwässerung der Richtungsfahrbahn Worms wird das hochgewachsene Bankett (unbefestigter Seitenstreifen) auf der gesamten Länge abgeschält und es werden die vorhandenen Schutzplanken durch Stahlschutzplanken nach aktuellem Regelwerk für passive Schutzeinrichtungen ausgetauscht. Die Fahrbahnerneuerung soll mit Ende der Sommerferien abgeschlossen werden.