Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Weil er sein mitgeführtes Reisegepäck unbeaufsichtigt im Terminal 2 abgestellt hatte, geriet ein 66-Jähriger am 13. April in das Visier der Ermittler. Um eine Absperrung des Bereichs aufgrund des augenscheinlich herrenlosen Gepäcks zu verhindern, versuchte eine Streife der Bundespolizei zunächst, den Verursacher in unmittelbarer Nähe des Abstellortes ausfindig zu machen. Als sie den Deutschen schließlich als rechtmäßigen Eigentümer identifiziert hatten, staunten die Beamten nicht schlecht, als sie bei seiner routinemäßigen Überprüfung auf einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Erschleichens von Leistungen stießen. Dem Mann drohte demnach eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe, die er allerdings durch Zahlung der Geldstrafe einschließlich der noch offenen Verfahrenskosten abwenden konnte. Die 336 Euro dürften wohl dazu beitragen, dass der Mann in sicherheitsempfindlichen Bereichen zukünftig besser auf sein Gepäck achtet.

Ein 51-jähriger Deutscher sitzt indes hinter Gittern, nachdem Bundespolizisten ihn bei der Ausreisekontrolle nach Hurghada / Ägypten verhafteten. Seit Anfang März suchte die zuständige Staatsanwaltschaft mit Haftbefehl nach dem Mann, der als Vorsitzender einer Kleingartengemeinschaft mehr als 12.000 Euro veruntreut haben soll. Die Bundespolizei führte den Gesuchten einem Haftrichter vor, der Untersuchungshaft gegen den Mann anordnete.

Weil sie ohne Fahrschein im Intercityexpress von Köln nach Frankfurt unterwegs waren, nahmen Bundespolizisten zwei 24 und 44 Jahre alte rumänische Staatsangehörige fest. Bei ihrer Überprüfung stellte sich heraus, dass sie wegen Leistungserschleichung per Haftbefehl gesucht wurden. Da die beiden Männer die offenen Geldstrafen nicht zahlen konnten, sitzen sie nun für 17 bzw. 55 Tage hinter Gittern.

Fahnder der Bundespolizei verhafteten zudem einen 40-jährigen Polen unmittelbar bei seiner Ankunft aus São Paulo / Brasilien. Das Amtsgericht München erließ im Juni 2022 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Strafbefehl gegen den Mann, der deswegen seit Februar mit Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München gesucht wurde. Durch die Zahlung von 1.836 Euro wendete der Gesuchte eine 35-tägige Haftstrafe ab und durfte seine Reise anschließend fortsetzen.