Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Mit der Einführung des Deutschlandtickets wird es im Landkreis Alzey-Worms einige Änderungen bei der Schülerfahrkostenübernahme geben. Für das Schuljahr 2023/2024 ist eine flächendeckende Umstellung auf das Deutschlandticket (D-Ticket) geplant. Das Antragsverfahren zur Fahrkostenübernahme bleibt für das Schuljahr 2023/2024 unverändert.

 D-Ticket ab dem 1. September gültig

Aktuelle Schülertickets sind bis zum Ende des Schuljahres am 31. Juli 2023 gültig. Die Umstellung beginnt zum Schuljahr 2023/2024. Schülertickets gelten nicht automatisch als D-Ticket, so wie es im Jahr 2022 beim 9-Euro-Ticket der Fall war.

Wie durch den Kreistag des Landkreises beschlossen, wird das D-Ticket zum 1. September 2023 und somit rechtzeitig zum ersten Schultag am 4. September eingeführt. Privatfahrten in den Ferien beziehungsweise im August 2023 sind demnach nicht möglich.

Ticket für den ÖPNV in ganz Deutschland

Mit dem Erhalt des D-Tickets haben alle Schüler*innen die Möglichkeit, das Ticket für Privatfahrten in der ganzen Bundesrepublik zu nutzen. Das Ticket ist in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln wie zum Beispiel Regionalzügen, Straßenbahnen und U-Bahnen gültig. Ausgenommen sind Züge des Fernverkehrs (ICE, EC und IC) sowie Anbieter von Fernbussen (beispielsweise FlixBus).

Ticket im Chipkarten-Format

Schüler*innen werden das D-Ticket in Form einer Chipkarte erhalten. Durch den Chip können Daten leicht aktualisiert werden und das Ticket ist dadurch mehrere Jahre verwendbar.

Ein flächendeckendes digitales Handyticket für die Schüler*innen wird im Schuljahr 2023/2024 vorerst noch nicht erhältlich sein. Diese Entscheidung wurde aus verschiedenen Gründen getroffen, zum Beispiel besitzen nicht alle Grundschüler*innen und Schüler*innen der Orientierungsstufen ein internetfähiges Smartphone.

D-Ticket wird Schüler*innen zugeschickt

Eine weitere Neuerung: die Fahrkarten werden nicht mehr in den Schulsekretariaten ausgegeben. Das D-Ticket wird in den letzten drei Ferienwochen vom Abo-Center per Post an die Wohnanschrift der Schüler*innen geschickt. Adressänderungen sollten deswegen der Kreisverwaltung schnellstmöglich mitgeteilt werden.

Bei Verlust stellen die Schulsekretariate weiterhin vorläufige Fahrkarten aus. Die Ersatzfahrkarte wird postalisch an die Wohnanschrift geschickt.

Umzug oder Schulwechsel rechtzeitig mitteilen

Bei einem Umzug oder einem Schulwechsel müssen die Fahrkarten nicht mehr an die Kreisverwaltung zurückgeschickt werden. Die Karte wird in dem Fall über den Chip digital gesperrt. Voraussetzung hierfür ist eine zeitnahe Mitteilung vor Beginn des Folgemonats an die Kreisverwaltung. Das D-Ticket kann nicht rückwirkend gekündigt werden. Entstandene Kosten die durch zu späte Änderungsmittelungen entstehen, werden wie bisher an die Eltern weitergegeben.