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Der Ministerrat hat heute Hilfen zur finanziellen Unterstützung von privaten Haushalten beschlossen, die von den Unwetterereignissen rund um Pfingsten betroffen waren. Die entsprechende Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen, existenzgefährdenden Notlagen unterstützt Privatpersonen in den Landkreisen Südwestpfalz, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Germersheim und Bad Kreuznach sowie den kreisfreien Städten Trier und Zweibrücken.
„Die Unwetterereignisse an Pfingsten haben viele Menschen von jetzt auf gleich in eine Situation gebracht, in der eine finanzielle Unterstützung die dringendsten Ausgaben für zum Beispiel Übernachtungsmöglichkeiten, Ersatzkleidung oder Verpflegung abmildern kann“, so Innenminister Michael Ebling.
Die Richtlinie ermöglicht es antragsberechtigten Privatpersonen, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden, eine Soforthilfe zu beantragen. Die Höhe der Soforthilfe kann bis zu 1.500 Euro pro Haushalt und bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt betragen, wobei maximal 3.000 Euro gewährt werden können.
Die Unterstützung sei ein Zeichen der Solidarität. Die Landesregierung stellt die Mittel zur Soforthilfe den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung, damit diese die Gelder schnell und zielgerichtet den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zukommen lassen können.
Weitere Informationen zu den Anträgen sind auf der Startseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abrufbar: https://add.rlp.de/