Foto: Mirco Metzler/Die Knipser

Am 30.03.2023 gegen 18:50 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiautobahnstation Ruchheim auf einem Parkplatz an der BAB A61 einen 29 Jahre alten Autofahrer. Bei der Kontrolle stellen die Polizisten Auffälligkeiten bei dem Mann fest, die auf einen vorangegangenen Drogenkonsum schließen lassen. Der freiwillig durchgeführte Drogenschnelltest schlug positiv auf THC an. Es folgten die Untersagung der Weiterfahrt und die Entnahme einer Blutprobe bei dem Verkehrsteilnehmer. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 Abs. 2 StVG zieht ein Bußgeld, ein Fahrverbot und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister nach sich.