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ASP Ausbruch im Kreis Alzey-Worms durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt – Weiterer Verdachtsfall im Kreis Mainz-Bingen
Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Bei einem der Wildschweine das am 6. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms gefunden wurde, ist auch die Bestätigungsuntersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts positiv. Die erste Beprobung vom 8. Juli durch das Landesuntersuchungsamt (LUA) war bereits positiv.
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hatte unverzüglich die Ermittlungen zu den tot aufgefundenen Wildschweinen aufgenommen und bereits eine Expertenfachgruppe auf Kreisebene einberufen.
Derweil gibt es einen weiteren ASP-Verdachtsfall nach Erstuntersuchung durch das Landesuntersuchungsamt bei einem toten Wildschwein in Oppenheim aus dem Landkreis Mainz-Bingen. Damit wäre möglicherweise der zweite Landkreis in Rheinland-Pfalz betroffen. Der Landkreis lag bereits innerhalb der Restriktionszone nach den ersten ASP-Funden in Hessen. Innerhalb des Kreises wird ebenfalls nach Wildschweinkadavern mit ausgebildeten Suchhunden und Drohnen mit Wärmebildkameras gesucht.
Innerhalb der Restriktionszone bestand bereits ein Jagdverbot und Leinenpflicht für Hunde (vor allem in der Nähe des Rheins, wo es große Schwarzwildpopulationen gibt), um die Wildschweine nicht aufzuhetzen und zu vertreiben.
Im nur fünf Kilometer von der Grenze zum Landkreis Mainz-Bingen entfernten Landkreis Groß-Gerau wurde ein mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) infiziertes Wildschwein gefunden. Rund um den Fundort wurde ein 15-Kilometer-Schutzradius gezogen, in dem auch die Stadt Mainz und Teile des Landkreises Mainz-Bingen liegen. In Mainz und Mainz-Bingen gelten nun per Allgemeinverfügung unter anderem ein Jagdverbot und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter. Die Verfügung gilt zunächst zwei Wochen. Das hat ein Krisenstab unter Leitung von Landrätin Dorothea Schäfer und dem Beigeordneten für das Veterinäramt, Erwin Malkmus, beschlossen.
Um das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Es ist wichtig, Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten. Zudem muss dringend vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen, da dies zu einer natürlichen Fluchtreaktion führt. Deshalb bittet die Kreisverwaltung Mainz-Bingen alle Bürgerinnen und Bürger, auf Freizeit- und Badeaktivitäten im Bereich am Rhein zwischen Bodenheim und Guntersblum zu verzichten.
Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim Veterinäramt melden (bt41mnz-bngnd oder 06132/787-4102). Die Jäger unterstützen derzeit den Landkreis bei der Überprüfung im Mainz-Binger Teil des 15-Kilometer Schutzradius.
Die Betriebe, die im Landkreis Mainz-Bingen Hausschweine halten, sind mittlerweile vom Veterinäramt überprüft. Hier gibt es keine Fälle und auch die Hygienevorschriften werden überall eingehalten.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Für Menschen ist die Viruserkrankung ungefährlich. Die Seuche befällt stattdessen ausschließlich Haus- und Wildschweine. Für diese Tiere verläuft eine Infektion fast immer tödlich. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen, welches sich von dem der Klassischen Schweinepest unterscheidet. Als Überträger der ASP sind infizierte Schweine, deren Kadaver, Schlacht- und Speiseabfälle, aber auch Wurst- und Fleischprodukte infizierter Tiere anzuführen.
Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Blaufärbungen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch plötzliche Todesfälle.
Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest gibt es keinen Impfstoff zum Schutz der Wildschweine und Hausschweine.