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- Direkt im Wahllokal: Wer persönlich wählen möchte, findet die Adresse seines Wahllokals auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, um im zuständigen Wahllokal die Stimme abzugeben.
- Per Briefwahl: Wer nicht vor Ort wählen kann oder möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Der Antrag auf Briefwahl kann bis Freitag, 21. Februar 2025, 18 Uhr, persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde gestellt werden. In Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, ist eine Beantragung auch noch am Wahltag möglich.
Wann sollte ich meinen Wahlbrief abschicken?
Um sicherzugehen, dass die Stimme rechtzeitig ankommt, wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens bis Mittwoch, 19. Februar 2025, mit der Post zu versenden. Alternativ kann der Wahlbrief direkt bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Wichtig: Nur Wahlbriefe, die bis Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, eingegangen sind, werden gezählt.
Wie läuft die Auszählung ab?
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Stimmauszählung. Zunächst werden die Urnenstimmen ausgezählt. Parallel dazu werden die bereits vorab überprüften Briefwahlunterlagen geöffnet und den Stimmzettelurnen hinzugefügt. Die Ergebnisse aus den einzelnen Wahllokalen werden anschließend zusammengeführt und veröffentlicht.
Warum ist es wichtig, zu wählen?
Die Bundestagswahl entscheidet über die zukünftige politische Ausrichtung Deutschlands. Jede Stimme zählt und trägt zur demokratischen Mitbestimmung bei. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger werden deshalb aufgerufen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen – sei es im Wahllokal oder per Briefwahl.