Foto: Mirco Metzler/Die Knipser

Im April vergangenen Jahres ist in Rheinland-Pfalz Paragraph 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in Kraft getreten. Damit einher gehen neue Regelungen rund um den Genehmigungsprozess von Großveranstaltungen und die dafür zu erfüllenden Voraussetzungen und einzuhaltenden Fristen. Aktuell beschäftigen sich insbesondere Karnevalsvereine mit dem Thema: Mehrere Kommunen in Rheinland-Pfalz haben ihre Fastnachtsumzüge in diesem Jahr abgesagt – so zum Beispiel Frankenthal und Ludwigshafen. Die Erfüllung der ständig zunehmenden Sicherheitsvorschriften seien finanziell und personell nicht mehr zu stemmen, hieß in den entsprechenden Pressemitteilungen. Die gute Nachricht aus Worms: Alle drei traditionellen Fastnachtsumzüge in den Stadtteilen Abenheim, Herrnsheim und Horchheim können wie geplant stattfinden. Dass die Organisation mit dem neuen Paragraphen für die Vereine nicht leichter geworden ist, ist der Stadt allerdings durchaus bewusst: „Wir wissen um die große Belastung für Vereine, die jede neue Vorschrift mit sich bringt“, betont Bürgermeisterin Stephanie Lohr, in deren Zuständigkeitsbereich Veranstaltungsgenehmigungen fallen. Die Vorschriften kämen jedoch vom Land und seien für die Kommune damit bindend und nicht verhandelbar. „Dank des hohen persönlichen Engagements in den Vereinen und der Bereitschaft umzudenken, können die Umzüge in Worms stattfinden“, freut sich die Bürgermeisterin.  

Doch was genau erschwert nun die Bedingungen? Neben den allgemein gestiegenen Kosten im Zusammenhang mit der Inflation geht es konkret um die „Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel“, wie es in § 26 POG heißt. Auch bei Veranstaltungen, die nicht als Großveranstaltung gelten, kann die zuständige Genehmigungsbehörde die Vorlage eines Sicherheitskonzepts und die Einrichtung eines Ordnungsdienstes bzw. die Beauftragung von Sicherheitspersonal verlangen.

Hinzu kommt eine Neuerung hinsichtlich der Umzugswagen: Im Oktober 2018 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) in einem Erlass festgeschrieben, dass für jedes bei Brauchtumsveranstaltungen eingesetzte Fahrzeug (Zugfahrzeug und Anhänger) eine Betriebserlaubnis vorliegen muss. „Die Anhänger, die zum Aufbau eines Motivwagens genutzt werden, stammen vielfach von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben.“ Oftmals sei in der Praxis jedoch nie eine Betriebserlaubnis vorhanden gewesen, im Laufe der Jahre erloschen oder verlorengegangen, begründet das Ministerium die Notwenigkeit des Erlasses. Für einige Zugteilnehmer könnte es mit dieser neuen Regelung also teuer werden. Inzwischen ist das Ministerium den Karnevalisten zumindest jedoch entgegengekommen, indem bis einschließlich Februar dieses Jahres auch ein so genanntes „vorläufiges“ Gutachten ausreicht. Dennoch muss die grundsätzliche Verkehrssicherheit des betreffenden Fahrzeugs bestätigt werden.

Neu sind die aktuellen Bestimmungen für die Ausrichtung von beispielsweise Fastnachtsumzügen in Worms nur zum Teil: Da an und neben den Umzügen viele Familien mit Kindern teilnehmen und zudem während der Umzüge Alkohol getrunken und ausgelassen gefeiert wird, verlangt die Stadt bereits seit mehreren Jahren ein Sicherheitskonzept von den Veranstaltern. Wir lassen uns ein Sicherheitskonzept für Veranstaltungen vorlegen, um Publikum, Mitwirkende und auch die Veranstalter selbst zu schützen“, erklärt Bürgermeisterin Lohr. Das Thema Sicherheit wird demzufolge bei der Stadt ohnehin großgeschrieben. Deshalb hat die Bürgermeisterin auch grundsätzlich Verständnis für die Sicherheitsbestimmungen, hofft jedoch darauf, dass das Land hier mit mehr Augenmaß vorgeht und die Praktikabilität im Blick behält, um die zusätzlich entstehenden Kosten möglichst gering zu halten. „Als Stadt können wir die Vereine nicht noch mehr unterstützen, bereits heute trägt die Stadt einen hohen Anteil der Kosten für die Sicherheit, bspw. für die Straßensperren, die Hinweisbeschilderung, das Kontrollpersonal oder auch die Reinigung nach dem Umzug. Wir stoßen selbst an finanzielle Grenzen“, unterstreicht Stephanie Lohr auch im Hinblick auf die kritische Haushaltslage der Stadt. „Die Fastnacht gehört zur Wormser Kultur und dieses Stück Lebensfreude möchten wir erhalten. Wir danken daher allen Veranstaltern und Mitwirkenden für ihre gute Kooperation und ihr Verständnis für die Sicherheitsvorschriften. Wir hoffen, dass die Gäste dies honorieren, die Umzüge friedlich feiern und auch bereit sind, durch Spenden und Mitgliedsbeiträge die Vereine finanziell zu unterstützen“, betont die Bürgermeisterin.