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Die Umstellung auf den neuen EU-Führerschein betrifft alle Inhaberinnen und Inhaber der rosafarbenen und grauen Führerscheine, unabhängig von der Fahrzeugklasse. Damit der Führerschein weiterhin EU-weit gültig bleibt, müssen alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 umgestellt werden. Die Umstellungsfristen stehen auf der Homepage der Kreisverwaltung.

Wird ein internationaler Führerschein benötigt oder sind Fahrten ins EU-Ausland geplant, empfiehlt die Kreisverwaltung, den Führerschein frühzeitig, vor Fahrtantritt, zu tauschen. In diesen Fällen ist nur der Kartenführerschein gültig.

Termine für die Umstellung können Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Alzey-Worms bequem online auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.kreis-alzey-worms.de) oder telefonisch unter (06731) 408-6666 vereinbaren.

Für die Umstellung ist die Kreisverwaltung Alzey-Worms und nicht die Verbandsgemeinden zuständig.

 

Für die Umstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,

ein aktuelles biometrisches Passfoto,

der bisherige Führerschein und

eine Gebühr von etwa 30 Euro.

 

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich. Diese kann einfach bei der ursprünglich ausstellenden Behörde beantragt werden – per Post, telefonisch oder online. Die Abschrift wird dann direkt an die Führerscheinstelle geschickt.