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Das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms informiert, dass der erste Fall von Geflügelpest (auch „Vogelgrippe“ genannt) im Dienstbezirk im Jahr 2023 bestätigte wurde. Am heutigen Tag (27. März 2023) wurde eine Infektion bei einem Wanderfalken im Stadtgebiet Worms amtlich bestätigt. Der Vogel war am 17. März am Neumarkt mit zentralnervösen Symptomen aufgefunden worden und musste eingeschläfert werden.

Seit einigen Wochen sind in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Bereich von Wildvogelrastplätzen und entlang des Rheins, immer wieder Nachweise der Geflügelpest bei verschiedenen Wildvögeln zu verzeichnen. Ende Februar 2023 hatte das Landesuntersuchungsamt bei sechs in Mainz tot aufgefundenen Möwen die Geflügelpest nachgewiesen, bei einer weiteren Möwe im Kreis Germersheim wurde diese ebenfalls festgestellt.

In diesem Zusammenhang fordert das auch für das Stadtgebiet Worms zuständige Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms alle Geflügelhaltenden auf, in ihren Beständen strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel zu verhindern: Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, dem Tragen von Schutzkleidung sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für Wildvögel nicht zugänglich sind und auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt wird, zu dem auch Wildvögel Zugang haben könnten. Futter und Einstreu sollen so gelagert werden, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Weiterhin haben sich zum Beispiel engmaschige Netze und Überdachungen über Ausläufen bewährt, um das Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und deren möglicherweise infektiösem Kot zu schützen.

Darüber sind die Tierhalter*innen aufgefordert, unverzüglich das Veterinäramt (Telefon: 06731-408-7057) zu informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Geflügelhaltung feststellen.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt auch nochmal darauf hin, dass jede*r Geflügelhaltende, auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen, verpflichtet ist, seine Tierhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Sofern eine Haltung bisher nicht gemeldet wurde, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Hierfür fallen keine Gebühren an.