Foto: Mirco Metzler/Die Knipser

Allein der Großzügigkeit Ihrer Eltern verdankt eine 51-Jährige Deutsche die Freiheit. Bundespolizisten nahmen sie am 31. Januar bei ihrer Ankunft aus Chicago / Vereinigte Staaten von Amerika fest. Wegen Steuerhinterziehung erließ das Amtsgericht Saarbrücken im Februar 2022 einen Strafbefehl über 160 Tagessätze á 30 Euro gegen die Frau, die in den Vereinigten Staaten lebt. Die zuständige Staatsanwaltschaft ließ bereits seit September mit Haftbefehl nach ihr suchen. Da die Gesuchte bei ihrer Festnahme die Geldstrafe nicht begleichen konnte, drohten ihr nun ersatzweise 160 Tage Haft. Die telefonisch informierten Eltern halfen ihrer Tochter und zahlten einschließlich der noch offenen Verfahrenskosten 4.881 Euro bei einer saarländischen Polizeidienststelle ein. Die Frau durfte ihre Reise anschließend fortsetzen.

Einem 34-jährigen Vietnamesen drohte eine viermonatige Haftstrafe, nachdem ihn das Amtsgericht Rosenheim im April 2022 wegen versuchter unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt hatte. Der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein war noch keine vier Wochen alt, als Bundespolizisten den Mann am 31. Januar in der Abflughalle C kontrollierten, weil er sein Gepäck unbeaufsichtigt zurückgelassen hatte. Einschließlich der Verfahrenskosten zahlte er 1.867,50 Euro und konnte den Haftbefehl somit abwenden. Da er allerdings über keinen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland verfügt, übernahm die Landespolizei Hessen anschließend die weiteren Ermittlungen gegen den Mann.

Weil er seit 2018 eine Geldbuße seines Jobcenters über 1.005 Euro nicht beglichen hatte, suchte die Staatsanwaltschaft Erfurt seit November 2022 per Haftbefehl nach einem 29-Jährigen Pakistaner. Die Bundespolizei nahm ihn bei der Einreisekontrolle aus Dschidda / Saudi-Arabien fest. Dem Mann drohten 35 Tage Erzwingungshaft. Nachdem er einschließlich der Verfahrenskosten 1021,50 Euro bezahlt hatte, ließen die Bundespolizisten auch ihn weiterreisen.

Mit gleich zwei Haftbefehlen suchte die Staatsanwaltschaft Gießen nach einem 30-jährigen Eritreer, welcher der Bundespolizei bei der Ausreisekontrolle nach Addis Abeba / Äthiopien ins Netz ging. Wegen des Erschleichens von Leistungen und Betruges drohte ihm eine insgesamt sechsmonatige Haftstrafe. Die noch offene Geldstrafe über 400 Euro für eine Leistungserschleichung aus dem Jahr 2021 konnte der Mann vor Ort selbst zahlen, die 1.350 Euro für einen Betrug aus dem Jahr 2020 zahlte ein Freund bei einer Polizeistation in Gießen ein. Der 30-Jährige durfte seine Reise anschließend fortsetzen – ob er den angestrebten Flug noch erreichen konnte, ist nicht bekannt.