Foto: Zoll Archivbild
Am 29.10.2024 hat das Zollfahndungsamt Essen unter Einbindung der Spezialeinheit des Zollkriminalamtes Köln im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in Nürnberg einen Haftbefehl gegen einen russischen Staatsangehörigen vollstreckt.
Der Beschuldigte steht im Verdacht gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Er soll als Teil eines internationalen Netzwerkes sein in Deutschland ansässiges Unternehmen dazu benutzt haben, entgegen den bestehenden Sanktionen maritime Güter für die Endverwendung in Russland beschafft zu haben.
Es wurden insgesamt sechs Objekte in Nürnberg, Frankfurt am Main, Groß-Umstadt und am Flughafen Frankfurt-Hahn durchsucht und umfangreiche Beweismittel sichergestellt.
Unterstützt wurde das Zollfahndungsamt Essen durch weitere Kräfte der Zollfahndungsämter Frankfurt am Main und München.
Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main dauern an.
Weitere Angaben können derzeit nicht gemacht werden.