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Halloween und bundesweite Demonstrationen: LKA Rheinland-Pfalz warnt vor Straftaten und Gewalt

Halloween und bundesweite Demonstrationen: LKA Rheinland-Pfalz warnt vor Straftaten und Gewalt
Symbolfoto mit Halloween-Kürbissen und verkleideten Jugendlichen oder eine Aufnahme von Polizeikräften bei einer Demonstration. Bei einem Symbolfoto sollte dies entsprechend gekennzeichnet werden. Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Wenn am Samstag, 31. Oktober 2026, wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche verkleidet durch die Straßen ziehen, steht für viele der Spaß im Vordergrund. Doch nicht jeder Halloween-Streich ist harmlos. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt in einer Mitteilung vom 22. Oktober vor Sachbeschädigungen und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen. Gleichzeitig richtet die Polizei ihren Blick auf die für Halloween angekündigten bundesweiten Demonstrationen der Initiative „Gen Z regelt das“, bei denen sie vor möglichen Gewalttaten warnt.

Halloween-Streiche können strafrechtliche Folgen haben

Eier an Hauswänden, beschädigte Autos oder Böller in Briefkästen: Was manche als harmlosen Streich betrachten, kann schnell zu einer Straftat werden. Das Landeskriminalamt weist darauf hin, dass bereits das Beschädigen fremden Eigentums als Sachbeschädigung gilt.

Wer beispielsweise Fahrzeuge zerkratzt, Hauswände beschmiert oder fremde Gegenstände zerstört, riskiert eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Bei bestimmten gemeinschädlichen Sachbeschädigungen können noch höhere Strafen drohen.

Auch innerhalb einer Gruppe können sich Beteiligte strafbar machen. Entscheidend ist dabei, ob sie selbst an einer Tat mitwirken oder diese unterstützen. Das bloße Zuschauen führt dagegen nicht automatisch zu einer Strafbarkeit.

Eltern sollten ihre Kinder deshalb vor Halloween darüber aufklären, welche Streiche erlaubt sind und wo rechtliche Grenzen überschritten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern auch für Schäden haften, etwa wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Polizei warnt vor möglichen Ausschreitungen bei „Gen Z regelt das“

Neben den traditionellen Halloween-Aktivitäten beschäftigt die Polizei in diesem Jahr auch ein bundesweit angekündigter Protesttag.

Die Initiative „Gen Z regelt das“ plant für den 31. Oktober Demonstrationen in 21 deutschen Städten. Im Mittelpunkt stehen Forderungen nach höheren Investitionen in Bildung und Gesundheit, Maßnahmen gegen steigende Lebenshaltungskosten sowie einem stärkeren Engagement für den Klimaschutz.

Nach Angaben des Landeskriminalamtes stehen die geplanten Aktionen auch im Zusammenhang mit internationalen Protestbewegungen. Insbesondere in Frankreich war es zuletzt im Zuge gesellschaftlicher Spannungen und politischer Unzufriedenheit zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen. Dabei wurden unter anderem Fahrzeuge angezündet, Geschäfte geplündert und Straßen beschädigt.

Das LKA warnt davor, dass unterschiedliche politische Gruppierungen versuchen könnten, die Demonstrationen für eigene Zwecke zu nutzen. Auch eine Beteiligung radikaler oder extremistischer Personen könne nicht ausgeschlossen werden.

Besonders kritisch bewertet die Polizei Gewaltaufrufe, die bereits in sozialen Netzwerken kursieren. Solche Aufrufe könnten dazu beitragen, dass einzelne Teilnehmer zu Straftaten verleitet werden.

Die Warnungen bedeuten allerdings nicht, dass die angekündigten Demonstrationen grundsätzlich gewalttätig verlaufen werden. Friedliche Versammlungen und die freie Meinungsäußerung sind durch das Grundgesetz geschützt.

Gewalt gegen Menschen und Einsatzkräfte wird nicht geduldet

Das Landeskriminalamt betont, dass die Teilnahme an friedlichen Demonstrationen ein Grundrecht ist. Gewalt gegen Menschen, Angriffe auf Polizeibeamte und Beschädigungen fremden Eigentums seien dagegen keine zulässigen Formen des Protests.

Wer sich an Ausschreitungen oder anderen Straftaten beteiligt, muss mit polizeilichen Maßnahmen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Tat können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen verhängt werden.

Zugleich appelliert die Polizei an alle Teilnehmer, sich nicht durch Gruppendruck oder entsprechende Beiträge in sozialen Netzwerken zu strafbaren Handlungen verleiten zu lassen.

Diese Sicherheitstipps gibt die Polizei für Halloween

Damit die Halloween-Nacht möglichst friedlich verläuft, empfiehlt das Landeskriminalamt Eltern, frühzeitig mit ihren Kindern über mögliche Gefahren und rechtliche Grenzen zu sprechen.

Besonders wichtig sei es, deutlich zu machen, dass beispielsweise Eierwürfe auf Gebäude oder das Zünden von Böllern in Briefkästen keine harmlosen Streiche sind. Eltern sollten außerdem darauf achten, welche Gegenstände ihre Kinder mitnehmen, und jüngere Kinder nach Möglichkeit bei ihrem Rundgang begleiten.

Auch Jugendliche und Erwachsene sollten sich bewusst sein, dass Gruppendruck oder Aufrufe im Internet keine Rechtfertigung für Straftaten darstellen.

Die zentrale Botschaft des Landeskriminalamtes lautet: Halloween soll Spaß machen und friedliche Demonstrationen müssen möglich sein. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo Menschen bedroht, angegriffen oder fremdes Eigentum beschädigt wird.

Text: ML/ Redaktion die Knipser · Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz