Handwerksbetriebe mit Sitz in den Landkreisen Miltenberg, Aschaffenburg und Bad Kissingen sowie in den Städten Aschaffenburg und Worms können seit dem 1. Juni 2023 den Handwerkerparkausausweis Region Frankfurt / Rhein-Main erhalten. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken in insgesamt 334 Kommunen in der Metropolregion Frankfurt / Rhein-Main, wenn Unternehmen dort Handwerksdienstleistungen durchführen. Der Handwerker-Parkausweis stellt für im Großraum Frankfurt / Rhein-Main tätige Unternehmen eine wichtige Erleichterung ihrer betrieblichen Mobilität dar.
Anlässlich der Ausweitung des Geltungsbereichs des regionalen Handwerkerparkausweises Frankfurt / Rhein-Main für Worms stellten die Beteiligten das Projekt am Donnerstag, 29.06.23, in Worms offiziell vor.
Neben Bürgermeisterin Stephanie Lohr waren Vertreter der Handwerkskammer Rheinhessen, des Integrierten Verkehrs- und Mobilitätsmanagements Region Frankfurt RheinMain sowie der Kreishandwerkerschaft Alzey-Worms anwesend.
Bürgermeisterin Stephanie Lohr erläuterte die Bedeutung des Handwerkerparkausweises: „Die Stadt Worms als attraktiver Handels- und Wirtschaftsstandort begrüßt die Ausweitung des regionalen Handwerkerparkausweises seit dem 01.Juni 2023 auf die gesamte Region Frankfurt RheinMain. Diese Ausweitung ist eine lang ersehnte Verbesserung für die in Worms ansässigen, regionsweit tätigen Handwerksbetriebe. Diese können ab sofort bei der Straßenverkehrsbehörde in Worms eine ein Jahr gültige Ausnahmegenehmigung beantragen, die in der gesamten Region Frankfurt RheinMain anerkannt wird.“ Die Bürgermeisterin fuhr fort: „Wir bedanken uns bei der IVM Frankfurt RheinMain, die die Einführung des regionalen Handwerkerparkausweises zwischen den Kommunen und Regionen koordiniert und dafür gesorgt, dass der Handwerkerparkausweis in der Region bei den zuständigen Stellen anerkannt wird.“
Hintergrund
Bereits seit 2006 gibt es den Handwerkerparkausweis Region Frankfurt / Rhein-Main, dessen Geltungsbereich nun erweitert wurde. Künftig können auch Betriebe mit Sitz in den beteiligten Städten und Landkreisen in Bayern, die im Großraum Frankfurt / Rhein-Main tätig sind, ebenfalls diesen Ausweis beantragen. Zur erfolgreichen Ausweitung des Geltungsbereichs trug maßgeblich auch das Länderübergreifende Strategieforum Frankfurt / RheinMain bei, das u.a. mit Beteiligung der Landesregierungen aus Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz die Basis für die Ausweitung der Gebietskulisse auf bayerische Kommunen legte.
Weitere Informationen zum Geltungsbereich, den Regelungen und die Kontakte der ausstellenden Stellen finden Sie auch auf der Webseite der ivm unter
www.ivm-rheinmain.de/buergerservice/handwerkerparkausweis