Fotos: Jens Kowalski

120 Gäste erfahren Neues zu Mietrecht, Naturgefahren und „Gerechter Miete“ / Fast 3000 Mitglieder im Verein

WORMS. 120 Gäste haben sich bei der Jahreshauptversammlung von Haus und Grund Worms/Alzey im Wormser unter dem Thema „Was uns bewegt“ über aktuelle Themen und Entwicklungen der Eigentümerschutzgemeinschaft informiert. Deren Mitgliederzahl liegt bei 2980, was mit Applaus aus dem Publikum gewürdigt wurde. Der Vorsitzende, Hans-Joachim Lock, der als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht die Rechtsberatung im Verein auch selbst durchführt, präsentierte ausgewählte Fälle und rechtliche Fragestellungen, die in den letzten Monaten bei Mitgliedern in Worms und Alzey eine besondere Rolle gespielt haben.

In einem besonders kniffligen Fall, der bei Gericht vorstellig, aber noch nicht entschieden ist, ging es um einen acht Meter hohen Baum, der auf Gemeindegrund steht und dessen Laub die Dachrinne eines Mitglieds von Haus und Grund verstopft. Dies hat zu einem Streit zwischen dem betroffenen Hausbesitzer und der Gemeinde geführt, weil sich die Gemeinde nicht in der Verantwortung sieht. Lock erläuterte, dass in solchen Fällen viele Faktoren eine Rolle spielen, die geprüft werden müssen, darunter die Einhaltung der Grenzabstände, die ortsübliche Nutzung, ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt und ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht. Lock verwies darauf, dass Vermieter eine Verkehrssicherungspflicht haben.

Wenn beispielsweise ein Baum nach einem Sturm umgefallen ist und Schaden angerichtet hat, kommt es laut Lock für die rechtliche Haftung entscheidend darauf an, ob der Baum gesund gewesen ist und ordnungsgemäß gepflegt wurde. Vermieter sollten daher regelmäßige Baumkontrollen – idealerweise etwa alle zwei Jahre – durchführen und gegebenenfalls Fachleute hinzuziehen, um sicherzustellen, dass ihre Bäume keine Gefahr darstellen. Dies minimiere nicht nur das Risiko von Schäden, sondern schütze auch vor möglichen rechtlichen Konsequenzen. In einem anderen bemerkenswerten Fall drückten 13 Meter lange Baumwurzeln auf einen Kanal. Der springende Punkt hier war, dass der betroffene Grundstücksbesitzer den Wurzeleinwuchs unter der Erde natürlich nicht vorab bemerken und daher auch keine Vorkehrungen treffen konnte.

Elementarversicherung: Schutz vor Naturgewalten

Lock betonte, dass schwierige Wetterverhältnisse wegen des Klimawandels tendenziell
zunehmen, was zu der Frage führte: Wie lässt sich Haus und Grundbesitz vor Naturgewalten schützen oder zumindest der Schaden finanziell abmildern? Eine entscheidende Hilfe kann dabei demnach die Elementarversicherung sein. „Derzeit besitzen im Bundesdurchschnitt 52 Prozent der Eigentümer eine solche Versicherung“, informierte der Vorsitzende und sprach sich dafür aus, dass dies eine Pflichtversicherung wird. Der Grund: Dies mache Prämien günstiger. „Haus und Grund ist für eine Pflichtversicherung mit Prämien und dem Staat als Rückversicherer“, erläuterte er den Standpunkt des Bundesverbands.

Cannabis-Konsum und Mietrecht

Seit April ist der Cannabis-Konsum teilweise erlaubt, was laut Lock auch neue Herausforderungen im Mietrecht mit sich bringt. Der Haus-und-Grund-Chef schilderte einen Fall aus seiner Praxis, in dem eine ältere Frau ihre Fenster nicht mehr öffnen wollte, weil regelmäßig vor dem Haus ein anderer Mieter im Haus auf seinem Balkon Cannabis rauchte. Auch von einer Cannabispflanzung kann demnach eine Beeinträchtigung ausgehen, weil man die Pflanzen weithin riechen kann, wie aus einem weiteren Fall deutlich wurde. Spannend war für viele Vermieter die Frage, ob sich das Cannabisrauchen in Wohnungen verbieten lässt. Antwort: Wenn der Mietvertrag das Rauchen ausschließt, gilt das auch für das Rauchen von Cannabis. Handlungsspielraum gibt es laut Lock aber auch, wenn Rauchen nicht explizit ausgeschlossen ist. Der Vorsitzende verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, das in einem solchen Fall das Rücksichtnahmegebot unterstreicht. „Das gibt Vermietern die Möglichkeit, bei rücksichtslosem Cannabis-Konsum nach einer Abmahnung den Mietvertrag zu kündigen.“

Ein weiteres Thema war das neue Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz). Es regelt, dass seit diesem Jahr nur noch Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien eingebaut werden dürfen. Dafür gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen und Übergangsfristen. „Vom Ansatz her gar nicht schlecht, aber handwerklich schlecht gemacht“, kommentierte Lock das Gesetz.

Aktion „Gerechte Miete“

Der Vorsitzende legte den Mitgliedern die Aktion „Gerechte Miete“ ans Herz. Die Aktion hat Haus und Grund vor einigen Jahren in Worms und Alzey ins Leben gerufen. Sie soll Vermieter dabei unterstützen, Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu begründen. Vermieter helfen sich dabei gegenseitig durch den Austausch von Informationen über Vergleichswohnungen. Eine Checkliste und Ausfüllanleitung erleichtern das Eintragen der Daten, die dann per E-Mail oder Post eingereicht werden können. „Machen Sie mit, es ist in Ihrem Interesse“, appellierte Lock an die Mitglieder. Auch in diesem Jahr wurden während der Jahreshauptversammlung die Namen der Gewinner der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ gezogen. Verlost wurden drei Gutscheine von Gartencentern und Baumärkten in Höhe von 150, 100 und 50 Euro. Die Gewinner wurden schriftlich benachrichtigt. Der Kassenbericht wurde von Andrew Carle vorgetragen, der auf ein stabiles Ergebnis für 2023 hinwies. Carsten Wilde wurde einstimmig zum neuen Kassenprüfer gewählt, nachdem sein Vorgänger aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden war.