Foto: Mirco Metzler/Die Knipser

Spezialisten für den Bereich gewerblicher Güter- und Personenverkehr (GGuP) der Verkehrsdirektion Mainz führten am Donnerstag, den 30.03.2023 im Mainzer Innenstadtbereich, Schwerpunktkontrollen im Bereich der Personenbeförderung durch. Der allgemeine Begriff gewerbliche Personenbeförderung umfasst grundsätzlich Bus, Taxi und/oder sonstige gewerbliche Personenbeförderung im Mietwagengewerbe. Dazu zählen z.B. auch Krankentransporte. Die kontrollierenden Beamten haben sich am Donnerstag auf Überprüfungen von Taxis und Krankentransporten fokussiert. Nach vier Taxikontrollen ohne Beanstandungen, erwies sich die erste Kontrolle eines Krankentransportes als „Volltreffer“. Der Fahrzeugführer, der ursprünglich aus einem Drittstaat kommt und dort seine Fahrerlaubnis erwarb, konnte auf Verlangen ausschließlich seinen dort erlangten Führerschein vorlegen, welcher bereits aufgrund seiner Aufenthaltsdauer in der BRD, abgelaufen war. Der mitzuführende internationale Führerschein war ebenfalls nicht mehr gültig. Des Weiteren konnte der Krankentransportfahrer keinen Personenbeförderungsschein und keine erforderliche Konzession vorweisen. Der uneinsichtige Chef des Fahrers, der zum späteren Zeitpunkt vor Ort eintraf, konnte ebenfalls keine Erlaubnis für die Durchführung von Krankentransporten vorlegen. Die Kontrolle endete mit jeweils einer Strafanzeige gegen den Fahrer und seinen Chef wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der ungültige Führerschein wurde präventiv sichergestellt und an die Führerscheinstelle der Stadt Mainz übergeben. Wegen der fehlenden Lizenz und Personenbeförderungsscheins werden weitere Ordnungswidrigkeitsanzeigen an die zuständige Stadtverwaltung Mainz weitergeleitet, welche vorab über den Vorfall informiert wurde.