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Mit einer Sonderförderung sollen Dorfläden die Möglichkeit bekommen, einen einmaligen Betriebskostenzuschuss zur Unterstützung ihrer sozialen Funktion zu erhalten. Hierfür stellt das Land insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung.
„Im Rahmen der Sonderförderung können rheinland-pfälzische Dorfladenbetreiberinnen und -betreiber einen einmaligen Betriebskostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro pro Dorfladen beantragen“, sagte Innenminister Michael Ebling. Zusätzliche Unterstützung könnten sie zudem durch ein Beratungsangebot der Dorfladenberatung M.Punkt RLP in Anspruch nehmen
„Dorfläden haben eine besondere Bedeutung für das Gemeinschaftsleben, insbesondere in ländlichen Regionen. In vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz dienen sie nicht nur der Nahversorgung, sondern sind vielmehr ein wichtiger sozialer Knotenpunkt für die Bürgerinnen und Bürger. Als multifunktionale Einrichtungen bieten die Dorfläden neben Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs auch Raum für Begegnungen und Austausch“, so Ebling.
Durch zusätzliche Angebote und Veranstaltungen, die ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, tragen die Dorfläden zur Stärkung des Zusammenhalts und der Teilhabe bei. Weitere Dienstleistungen wie Post- und Paketdienste, die Verteilung von gelben Säcken oder der Verkauf von Eintrittskarten für lokale Veranstaltungen bieten einen zusätzlichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
„Wir sehen aber auch, vor welchen wirtschaftlichen Herausforderungen viele Dorfläden stehen“, so der Minister. Neben den seit 2022 stetig steigenden Preisen für Energie und der anhaltenden Inflation seien dafür insbesondere auch die höheren Personalkosten verantwortlich. „Deshalb stellt das Land 300.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung, damit Dorfläden mit sozialer Funktion als wichtige Ankerpunkte für lebendige Dorfgemeinschaften auch für die Zukunft gestärkt werden“, so Ebling.
Am 29. Mai 2024 startete das Interessensbekundungsverfahren für die „Sonderförderung 2024“ in der rheinland-pfälzischen Dorfladenberatung. Interessensbekundungen für die Sonderförderung können bis zum 26. Juni 2024 eingereicht werden. Antragsschluss für die Einreichung der Förderanträge ist der 30. September 2024. Die konkreten Förderbedingungen sowie weitere Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller sind abrufbar unter: