Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser
Da sie keine Ausnahmegenehmigungen vorweisen konnten, aber dennoch an Christi Himmelfahrt, den 29.05.2025, und somit einem Feiertag mit ihren LKW auf der Autobahn unterwegs waren, müssen zwei 35- und 47-jährige LKW-Fahrer nun mit Bußgeldern rechnen.
Die beiden Trucker wurden von Beamten der Polizeiautobahnstation gegen 9 Uhr und 10 Uhr im Bereich der Anschlussstelle Gau-Bickelheim auf der A 61 angetroffen und kontrolliert. Beide mussten, da sie aus dem Ausland waren, 145 Euro Sicherheitsleistung als Sicherheit für das zu erwartende Bußgeld hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde bis 22 Uhr untersagt.