Archivfoto: Mirco Metzler/ Die Knipser

Am Samstag ,31.08.2024, zwischen 9 Uhr und 13 Uhr überwachten Beamte der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim die Einhaltung des LKW-Fahrverbots auf der A61 in der Urlaubs-Hauptreisezeit. Für den gewerblichen Güterverkehr ab 7,5t besteht nämlich in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot ein Fahrverbot an Samstagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr. Bei vier überprüften Lastern konnte ein Fahrer eine Ausnahmegenehmigung vorlegen. Für die anderen drei war die Fahrt beendet. Ihnen wurde die Weiterfahrt bis 20 Uhr untersagt. Da alle Fahrer keinen festen Wohnsitz im Inland hatten, mussten sie eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgelds hinterlegen. Gegen die Halter der Firmen wird ebenfalls ein Busgeldverfahren eingeleitet, da sie ihre Fahrer anstifteten während des Verbots zu fahren.