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Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR der Stadt Worms (ebwo AöR) führt am kommenden Dienstag, 25. April, die nächste mobile Schadstoffsammlung im Bereich der Stadt Worms durch. Sonderabfälle können wieder in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an folgenden Standorten abgegeben werden:

  • 7.40 bis 8.40 Uhr in Horchheim/Weinsheim; Postweg (Festplatz)
  • 9.00 bis 9.40 Uhr in Heppenheim; Dirmsteiner Weg / Alter Mühlweg
  • 10.15 bis 12.00 Uhr in Pfeddersheim; Grabenstraße (neben Schwimmbad)
  • 13.00 bis 16.00 Uhr in der Innenstadt; Alzeyer Straße (Stadionparkplatz)

Als Sonderabfälle gelten Abfälle, die besonders gesundheits- und umweltgefährdend sind – wie beispielsweise Altöl, Akkus, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, quecksilberhaltige Thermometer, Farben, Säuren, Laugen, Beizen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Waschmittel, Fleckenentferner und Imprägniermittel, Fotochemikalien, Klebstoff, Haushaltsreiniger, Lösemittel, Bremsflüssigkeiten, Kraftstoffe, Laborchemikalien, Ölfilter, ölverschmutzte Betriebsmittel, PU-Schaumdosen, Spraydosen, Verdünner, Feuerlöscher, Propangaskartuschen und Campinggasflaschen (maximal fünf kg).

Zusätzlich zu den o.g. Sonderabfällen werden auch kleine Elektrogeräte angenommen. Größere Elektrogeräte sind weiterhin beim Wertstoffhof in der Bobenheimer Straße anzuliefern oder über die Hausratabfuhr anzumelden.

Restentleerte Spraydosen und Farbeimer sind über den gelben Wertstoffsack oder die Gelbe Tonne zu entsorgen. Eingetrocknete lösemittelfreie Wandfarben können über die Restabfalltonne entsorgt werden. Nicht angenommen werden bei den Sammlungen explosive Stoffe wie Munition und Feuerwerkskörper.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Wormser Gewerbe- und Landwirtschaftsbetrieben nur Kleinmengen entgegengenommen werden, ggf. ist bei Aufforderung die Herkunft des Abfalles nachzuweisen.

Die ebwo AöR bittet eindringlich aus Sicherheitsgründen keine Sonderabfälle an den Sammelpunkten abzustellen, sondern diese direkt dem Personal am Sonderabfallmobil zu übergeben. Das Abstellen der Sonderabfälle außerhalb der Sammlungszeiten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.