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Frankfurt/Main (ots) – Am 2. Februar vollstreckte die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen zwei Haftbefehle im Zusammenhang mit Steuerstraftaten.

Die Beamten nahmen einen 50-jährigen bei seiner Ankunft aus Doha / Katar zunächst fest. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraftaten der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ließ mit Haftbefehl nach dem Deutschen suchen. Er war im November 2020 wegen Steuerhinterziehung vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Da sein Kreditkartenlimit bei der Festnahme nicht ausreichte, um den offenen Betrag zu begleichen, sprang ein Bekannter für den Mann ein und zahlte einschließlich der Verfahrenskosten 5.470 Euro. Dem 50-jährigen blieb damit ein sechsmonatiger Gefängnisaufenthalt erspart.
In Untersuchungshaft sitzt hingegen eine 45-Jährige Bulgarin, welche von der Staatsanwaltschaft in Osnabrück mit europäischem Haftbefehl gesucht wurde. Bundespolizisten verhafteten die Frau bei ihrer Ankunft aus Sofia / Bulgarien. Der Bauunternehmerin wird Veruntreuung von Arbeitsentgelten sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Sie soll am 3. Februar dem Haftrichter vorgeführt werden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihr fünf Jahre Haft.