Foto: Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Alzey-Worms
Am 16. Juni hat der Werkausschuss des Landkreises Alzey-Worms über eine Empfehlung zum neuen Gebührenmodell und dessen Einführung zum 1. September 2025 abgestimmt. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder des Ausschusses für das Behältersystem als neues Gebührenmodell. Sollte sich der Kreistag des Landkreises Alzey-Worms am 24. Juni diesen Beschlüssen anschließen, könnte das neue System zum 1. September eingeführt werden. Behältertarif mit neuen Gebührenkomponenten Bei dem neuen Tarifmodell für die Abfallgebühren handelt es sich um einen sogenannten Behältertarif. Dieses Modell bepreist die Tonnen und zielt auf eine verursachergerechtere Abrechnung ab, und ist somit anders strukturiert als der bisherige Haushaltstarif, der an die Anzahl der Personen im Haushalt gebunden war.
Der Behältertarif setzt sich wie folgt zusammen:
– pro Haushalt (unabhängig davon, wie viele Personen darin leben) wird eine Grundgebühr berechnet
– pro Rest- und Biomülltonne wird eine Behältergebühr fällig, die sich nach der Größe der Tonne richtet
– bei der Gebühr für die Restmülltonne sind vier Leerungen inklusive – unabhängig von der Größe der Tonne; diese Tonne wird künftig alle 3 Wochen geleert.
-für jede zusätzliche Leerung fällt eine Leerungsgebühr an
-bei der Gebühr für die Biomülltonne sind alle Leerungen inklusive, dieser Behälter wird wie bisher alle 2 Wochen geleert
Mit Hilfe des Chips an der Restmülltonne wird die Anzahl der Leerungen der Restmülltonne gezählt, jedoch der Behälter nicht gewogen.
Bürgerinnen und Bürger zur aktiven Mülltrennung motivieren
Das neue Tarifmodell gibt den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, aktiv mit der Müllmenge Einfluss auf ihre Gebühr zu nehmen. Das heißt, wer sich umwelt- gerechter verhält, demnach den Abfall besser trennt und Restmüll vermeidet, kann Gebühren sparen, indem die graue Tonne nicht bei jedem Abfuhrtermin rausgestellt wird. Denn bei einer künftigen 3-wöchentlichen Abfuhr würde die Restmülltonne 17 Mal pro Jahr geleert werden. Somit könnte jeder Haushalt die Gebühr für bis zu 13 Leerungen einsparen. In vergleichbaren Landkreisen, die in großer Zahl bereits auf einen 4-Wochen- Rhythmus umgestellt haben, konnte festgestellt werden, dass die Restabfallmenge durch eine bessere Trennung deutlich reduziert werden konnte.
Der Bedarf an Leerungen hat sich erheblich verringert. Dem Ziel, die Menge des Abfalls pro Einwohner und Jahr auf 100 Kilogramm zu senken, sind einige Kreisen bereits näherkommen bzw. haben es schon erreicht. Im Kreis Alzey-Worms ist die Restabfallmenge derzeit mit fast 180 Kilogramm viel zu hoch (der Landkreis belegt somit Platz 1 unter den Kreisen in Rheinland-Pfalz mit der höchsten Abfallmenge pro Kopf). „Nur rund 40 Prozent des durchschnittlichen Tonneninhalts ist wirklich als Restabfall zu deklarieren. Der überwiegende Teil, rund 60 Prozent, könnte als Wertstoff recycelt oder verwertet werden“, erklärt Heiko Sippel.
„Wir verbrennen in hohem Maße Wertstoffe, was sehr kostenaufwändig ist, viel Energie verbraucht und CO2 emittiert, das wiederum zunehmend besteuert wird. Es gibt deshalb auch aus der Verantwortung für Umwelt und Klima heraus dringenden Handlungsbedarf.“ Die neue Gebührenkalkulation ist für einen Zeitraum von rund 18 Monaten ausgelegt. Nach dieser Zeit wird das Gebührensystem überprüft und gegebenenfalls angepasst.