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Niedrigwasser im Rhein: Lkw-Ausnahme an Sonn- und Feiertagen bis Ende Oktober verlängert

Niedrigwasser im Rhein: Lkw-Ausnahme an Sonn- und Feiertagen bis Ende Oktober verlängert
Aufgrund des Niedrigwassers im Rhein verlängert Rheinland-Pfalz die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte bis zum 31. Oktober 2026. Symbolfoto: Pixabay

Wegen der niedrigen Pegelstände im Rhein verlängert Rheinland-Pfalz die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Lkw-Transporte. Die Regelung gilt nun bis zum 31. Oktober 2026. Damit sollen Güter, die derzeit nicht oder nur eingeschränkt über den Rhein transportiert werden können, weiterhin auf die Straße ausweichen können.

Die bisherige Ausnahmeregelung war bis zum 30. September 2026 befristet. Von der Verlängerung betroffen sind Transporte, die unmittelbar oder mittelbar mit dem Niedrigwasser des Rheins und den daraus entstehenden Ersatzverkehren zusammenhängen.

Auch notwendige Leerfahrten, die im Zusammenhang mit diesen Transporten stehen, fallen unter die Ausnahme.

Niedrigwasser erschwert Güterverkehr auf dem Rhein

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums stellen die niedrigen Pegelstände Unternehmen weiterhin vor Herausforderungen. Durch die Verlängerung sollen zusätzliche Transportmöglichkeiten auf der Straße erhalten bleiben.

Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf erklärte, die Maßnahme solle den Unternehmen für die kommenden Wochen Planungssicherheit geben. Solange die Binnenschifffahrt nur eingeschränkt Güter transportieren könne, seien flexible Lösungen notwendig. Ziel sei es, Lieferketten zu sichern und Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt zunächst bis einschließlich Samstag, 31. Oktober 2026.

Text: LC/ Redaktion Die Knipser · Quelle: Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr