Archivfoto: Mirco Metzler/ Die Knipser

Im Rahmen mobiler Geschwindigkeitskontrollen mit einem Zivilfahrzeug stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am 29.10.2024 gegen 23:25 Uhr auf der A 61 Richtung Ludwigshafen einen PKW mit annähernd 160 km/h bei erlaubten 130 km/h fest und kontrollierten diesen an der Tank- und Rastanlage Wonnegau-West. Dabei fiel den Polizisten zudem auf, dass der 30-jährige Fahrzeugführer alkoholisiert war.

Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 0,59 Promille. Weiter zeigte der Mann Anzeichen des Konsums von Betäubungsmitteln. Die weitere Überprüfung des 30-Jährigen ergab außerdem, dass dieser über keine Fahrerlaubnis verfügte. Der 30-Jährige musste mit zur Dienststelle, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwarten nun Strafanzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verfahren wegen der Geschwindigkeitsverstöße. Aber auch seine 31-jährige Beifahrerin, die Halterin des gefahrenen Autos war, erwartet ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da die 31-Jährige über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte, konnte diese die Fahrt im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.