Archivfoto:Mirco Metzler/Die Knipser

c mit und zeigte diese anderen Kindern an einer Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe der integrierten Gesamtschule.

Die anderen Kinder wiederum informierten die Polizei in Oppenheim. Im Rahmen des Polizeieinsatzes konnte der 12-Jährige in Begleitung zweier Freunde in Bahnhofsnähe durch eine Streifenwagenbesatzung angetroffen und kontrolliert werden. Die beschriebene Softairwaffe wurde in seinem Rucksack aufgefunden und sichergestellt. Es handelte sich hierbei um eine schwarze Softairpistole, welche optisch fast nicht von den echten Polizeidienstwaffen zu unterscheiden ist.

Softair – und Spielzeugwaffen (sogenannte Anscheinswaffen) stellen aufgrund ihres echten Aussehens ein großes Problem für die Polizei dar. Bis feststeht, dass es sich um ein Spielzeug handelt, wird im Einsatz so verfahren, als handele es sich um eine scharfe Schusswaffe. Eltern sollten daher ihre Kinder bezüglich Softair- und Spielzeugwaffen sensibilisieren und sicherstellen, dass sie von Kindern nicht mitgeführt werden. Generell ist das Mitführen von Anscheinswaffen (Gegenstände, die einer echten Waffe täuschend ähneln) verboten und stellt einen Verstoß gegen das Waffenrecht dar.