Foto: Natur- und Artenschutz Worms

Wie jedes Jahr um diese Zeit sind die Brutaktivitäten vieler Vögel, die Setzzeit des Wildes und die Aktivitäten der Insekten wieder in vollem Gange. Viele scheue und sensibel auf Störungen reagierende Arten suchen Brutplätze auf, die sich weit weg von Bereichen mit Dauerstörungen befinden.

Besonders während der Brutzeit dürfen Tiere in den nächsten Monaten nicht gestört oder beeinträchtigt werden, damit eine Fortpflanzung auch zum Erfolg wird und die Tierarten in den kommenden Jahren in diesen Lebensraum überleben.

Viele Arten des Offenlandes, also entlang von Graswegen und landwirtschaftlichen Flächen, stehen auf der Roten Liste, denn ihr Bestand ist durch den Rückgang an Lebensraumstrukturen, einer Verschärfung der Störungen durch Wanderer und insbesondere Menschen mit Hunden sowie der Intensivierung der Landwirtschaft stark zurückgegangen. Durch die sehr speziellen Ansprüche an ihre Brutstätten und ihrer hohen Störanfälligkeit sind Arten wie der Kiebitz, das Rebhuhn, die Wachtel oder die Feldlerche nur noch an wenigen Orten zu finden. Die Tiere benötigen ungestörtes Offenland für ihr Gelege. Einige Arten, wie z.B. der Kiebitz, benötigen offene Feuchtwiesen- oder Ackerflächen, die verzahnt sind mit flachen Wasserflächen für die Nahrungssuche und höhere Vegetation zum Schutz für die frisch geschlüpften Jungtiere.

In der Corona-Krise sind schöne Landschaften in unserem nahen Wohnumfeld verständlicherweise zu einem wichtigen Erholungsort geworden. Wege am Ort, die viele als Laufstrecke nutzen, sind Landschaftsräume die viele störempfindliche Tiere meiden.

Viele Hinweise von massiven Störungen erreichen die untere Naturschutzbehörde bei der Stadtverwaltung Worms in Bezug auf Lebensräume, die vor der Corona-Krise nicht oder kaum durch Menschen betreten wurden. Vor allem Hundebesitzer lassen ihre nicht angeleinten Tiere in wichtigen Lebensräumen der Tiere zum Teil unkontrolliert laufen.

An den Wochenenden sind viele Menschen zum Beispiel in der Seegrabenaue oder der Rheinaue bei Rheindürkheim unterwegs. Vorgegebene Pfade und Wege werden nicht eingehalten. Hinweisschilder zu gesperrten Wegen werden nicht beachtet.

Die untere Naturschutzbehörde erhält vermehrt Hinweise von zum Teil ordnungswidrigen Verhalten, das oftmals aus Unkenntnis oder Ignoranz begangen wird. Durch dieses Verhalten können Tiere zu Schaden kommen. Brutgelege werden aufgegeben, Alttiere werden so gestört, dass Jungtiere Feinden zum Opfer fallen usw..

Störungen und Beeinträchtigungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder gar eine Tötung von Tieren ist verboten und kann je nach Schutzstatus der Tierart eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz darstellen. Ordnungswidrigkeiten können bis zu einem Bußgeld von 50.000,- Euro geahndet werden.

Aus diesem Grund bittet die untere Naturschutzbehörde die Bürgerinnen und Bürger, die vorgegebenen Wege nicht zu verlassen und gesperrte Wege nicht zu laufen. Hundebesitzer müssen in naturnahen Räumen mit hoher Artenvielfalt grundsätzlich ihre Hunde an der Leine führen, damit Störungen und Beeinträchtigungen bedrohter Tierarten vermieden werden. An den Osterfeiertagen und den kommenden Wochenenden sollen verstärkte Kontrollen durch den städtischen Vollzugsdienst und den Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde vorgenommen werden.

Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche, Hase und Co. sind auf die Einsichtigkeit und die Unterstützung durch die Bevölkerung angewiesen. Jeder Bürger sollte Rücksicht auf unsere bedrohten Arten nehmen.

Noch ein Hinweis: Die Hundebesitzer werden gebeten, die Hundekotbeutel mit nach Hause zur Entsorgung zu nehmen oder sie in die am Wegrand stehenden Mülleimer zu werfen. Jegliche Art von Müll soll ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt und nicht in unserer aller Landschaft hinterlassen werden.