Schwerer E-Scooter-Unfall in Worms: Fahrer stürzt auf Radweg

Ein 48-jähriger Wormser ist am Donnerstagabend, 3. September, bei einem Unfall mit einem E-Scooter schwer verletzt worden. Der Mann war gegen 19.50 Uhr auf der Amandusgasse aus Richtung Friesenstraße in Richtung Eulenburgstraße unterwegs, als er aus bislang ungeklärter Ursache die Kontrolle über seinen E-Scooter verlor.
Fahrer stürzt mit dem Kopf voran
Nach Angaben der Polizei geriet der 48-Jährige ins Straucheln und stürzte trotz einer eingeleiteten Notbremsung ohne Beteiligung weiterer Verkehrsteilnehmer auf den asphaltierten Fahrradweg. Dabei schlug er mit dem Kopf voran auf dem Boden auf und zog sich unter anderem eine Gesichtsfraktur zu. Kurzzeitig war der Mann bewusstlos.
Als die Polizei am Unfallort eintraf, war der 48-Jährige wieder ansprechbar, allerdings stark desorientiert und mit deutlichen Formulierungsschwierigkeiten. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Ob seine Verletzungen lebensbedrohlich sind, konnte zunächst nicht abschließend beurteilt werden.
Der Unfall wurde nach Polizeiangaben von mehreren unabhängigen Zeugen beobachtet.
E-Scooter offenbar auf 60 km/h getunt
Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich laut Polizei Hinweise darauf, dass der 48-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Zudem soll er nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen keine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Eine Fahrerlaubnis wäre erforderlich gewesen, da der E-Scooter vorschriftswidrig eine Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern erreichen konnte. Dies wurde nach Angaben der Polizei bei einem Test auf einem Rollenprüfstand festgestellt.
Polizei erinnert an Regeln für E-Scooter
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die geltenden Regeln für E-Scooter hin. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht zwar nicht, aufgrund der Verletzungsgefahr wird das Tragen eines Helms jedoch dringend empfohlen.
Während der Fahrt ist die Nutzung eines Mobiltelefons untersagt. Für E-Scooter-Fahrer gelten zudem dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille liegt grundsätzlich eine entsprechende Grenze vor; für Fahranfänger während der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Auch der Transport von Gegenständen oder Tieren auf dem Trittbrett ist nicht erlaubt, da dadurch die Fahrstabilität erheblich beeinträchtigt werden kann. Das Mitnehmen einer weiteren Person auf einem E-Scooter ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten.
Text: LC/ Redaktion Die Knipser · Quelle: Polizeiinspektion Worms
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