Archivfoto: Mirco Metzler/ Die Knipser
Am 28. April 2025 findet eine Sondersitzung des Sportausschusses sowie des Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Worms statt. Dabei werden zwei zentrale Vorlagen zur Entscheidung und Beratung vorgelegt; eine davon befasst sich mit der Nutzung der Schulsportanlagen in den Ferien. Hierbei wird eine nachhaltige Lösung vorgestellt, die es den Sportvereinen ermöglichen soll, auch in den Ferien auf die Schulsportanlagen zugreifen zu können. Die bisherige Regelung sieht nur die Öffnung von bestimmten Hallen für den Leistungssport vor. Da es seitens vieler Vereine den Wunsch gibt, auch in den Ferien regulär trainieren zu können, hat Sportdezernent Timo Horst gemeinsam mit der Sportförderung und dem Wormser Immobilienmanagement (Bereich 8) die Initiative ergriffen, um die Nutzung der Schulsportanlagen für die Vereine in den Ferien weitestgehend zu ermöglichen.
So wird nicht nur der wachsende Bedarf an Trainingsmöglichkeiten in den Ferienzeiten gedeckt, sondern die bestehenden Hallen werden auch sinnvoll ausgenutzt. Sportvereine leisten einen bedeutenden Beitrag zur Förderung des Sports und der sozialen Integration in der Stadt. Auch in den Ferienzeiten besteht besonders für Kinder, Jugendliche, aber auch für Erwachsene ein Bedarf an Trainings- und Sportmöglichkeiten. Bisher war die Nutzung der Schulsportanlagen während der Ferienzeit nur eingeschränkt möglich, was für die Vereine und deren Mitglieder Nachteile mit sich brachte. Viele Vereine mussten ihr Angebot in den Ferien entweder reduzieren oder komplett aussetzen.
„Die geplante Öffnung der Schulsportanlagen unter klar definierten Vorgaben soll eine bessere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur und eine kontinuierliche Planung der Trainingszeiten ermöglichen“, so Timo Horst, Sportdezernent der Stadt. „Die Maßnahme soll nicht nur zur Bewegungsförderung und Gesundheitsprävention beitragen, sondern auch das Ehrenamt stärken und die Vereine in der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung unterstützen“, so Horst weiter.
Durch die Öffnung der Schulsportanlagen soll auch eine frühzeitige Anpassung an die Anforderungen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) ermöglicht werden, das perspektivisch eine verstärkte Nutzung von Sporthallen auch während der Ferien vorsieht. Die Entscheidung zur ganzjährigen Öffnung soll bereits jetzt die notwendigen Strukturen schaffen, um den zukünftigen Bedarf zu decken. Die Öffnung der Hallen soll unter Berücksichtigung aller relevanten Sicherheits-, Reinigungs- und Verwaltungserfordernisse erfolgen, um einen reibungslosen Ablauf und eine sichere Nutzung für alle Beteiligten zu gewährleisten.