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Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Worms-Pfiffligheim, Worms-Horchheim und Worms-Pfeddersheim können am kommenden Sonntag, 23. Juni 2024, an der Stichwahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers teilnehmen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann auch durch Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Ausweisdokumentes in seinem Wahllokal wählen.

Die Wahlberechtigten, die am Sonntag nicht in ihr Wahllokal gehen können und trotzdem wählen möchten, können noch bis Freitag, 21. Juni 2024, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragen. Das Briefwahlbüro im Rathaus, Marktplatz 2, 67547 Worms, hat hierzu am Freitag, 21. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr durchgehend geöffnet.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist formlos schriftlich, per Fax (06241 / 853-1799) oder auch per E-Mail an wahlen@worms.de oder briefwahl@worms.de möglich. Nähere Auskünfte erteilt das Briefwahlbüro unter Telefon 06241 / 853-1006.

Nur in Fällen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung und Ausstellung von Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 22. Juni 2024, von 10 bis 12 Uhr, und am Wahlsonntag, 23. Juni 2024, von 8 bis 15 Uhr, möglich.

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen oder deren Abholung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Wahlberechtigten, die bereits Briefwahlunterlagen beantragt, jedoch noch nicht erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend beim Briefwahlbüro zu melden.

Die Wahldienststelle empfiehlt, die Briefwahlanträge möglichst rechtzeitig zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen den Wahlberechtigten rechtzeitig übergeben bzw. zugestellt werden können. Sofern die Wahlbriefe nicht persönlich ins Rathaus der Stadt Worms gebracht werden, müssen sie so rechtzeitig bei der Post aufgegeben werden, dass sie bis zum Wahlsonntag um 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen. Nach Information der Post wird empfohlen, die Wahlbriefe spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin aufzugeben.

Ansonsten ist es ratsam, die Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr persönlich im Rathaus abzugeben oder in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.