Archivfoto: Mirco Metzler/ Die Knipser
Unbekannter Täter löste am 15.08.24 mittels einer E-Mail, welche dem Phänomen „Swatting“ zuzuordnen ist, einen polizeilichen Einsatz in der Wormser Innenstadt (Nord) aus. Aufgrund der damit einhergehenden Verständigung anderer Behörden, entfaltete der Einsatz eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit. Bei dem Phänomen handelt es sich um eine Straftat, welche nach §145 StGB – Mißbrauch von Notrufen – strafbewehrt ist.