Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser
Am 06.10.2024 gegen 01.30 Uhr wurde der Polizei ein Verkehrsunfall am Kreisverkehr der Ortsrandstraße in Bodenheim gemeldet. Beim Eintreffen der Streife konnte ein verunfalltes Fahrzeug im Kreisverkehr stehend festgestellt werden. Beim 26-jährigen Fahrzeugführer konnte eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt werden. Vor Ort konnte ermittelt werden, dass der Fahrzeugführer auf der L413 (Wormser Straße) aus der Ortslage Bodenheim in Richtung Nackenheim unterwegs war und aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit in Verbindung mit dem erheblichen Alkoholkonsum die Kontrolle über sein Fahrzeug beim Einfahren in den Kreisverkehr verloren hatte. Er überfuhr die Verkehrsinsel und riss hierbei sämtliche Verkehrsschilder sowie die Straßenbeleuchtung aus dem Boden. Zur Beseitigung der Unfallschäden und Reinigung der Straßen wurden die Feuerwehr Bodenheim/Nackenheim, ein Abschleppdienst, der Landesbetrieb Mobilität und die EWR Netz GmbH hinzugerufen. Der entstandene Sachschaden wird derzeit auf 45.000 EUR geschätzt.
Zeugen, denen das Fahrzeug bereits zuvor in der Ortslage Bodenheim aufgefallen ist, werden gebeten, sich bei der Polizei Oppenheim zu melden.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.
Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt und gegen den Fahrzeugführer kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Zudem muss der Fahrzeugführer im Nachgang zum Strafverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.