Die Bundespolizei kontrolliert Reisende an einem Bahnhof. Foto: Pixabay

Am Dienstagmorgen, dem 19. Mai 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Mann am Hauptbahnhof Mainz.

Bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen den 44-jährigen Deutschen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag.

Der Gesuchte wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zur Dienststelle der Bundespolizei Mainz verbracht. Da er die offene Geldstrafe von 647,50 Euro nicht zahlen konnte, wurde er zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen in die JVA Rohrbach gebracht.