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Mit einem handfesten Tumult an einer Tankstelle in Osthofen hatte sich das Amtsgericht Worms zu beschäftigen. Ein Mann aus Osthofen, der den neuen Partner seiner ehemaligen Lebensgefährtin attackiert hatte, stand erneut vor Gericht. Er wollte mit einem Einspruch eine mildere Strafe erreichen – ohne Erfolg.
Streit um Übergabe eskaliert
Der Vorfall ereignete sich an einem Augustabend des vergangenen Jahres. Der Angeklagte hatte das Umgangsrecht mit seinem Sohn ausgeübt und kam zu spät zur vereinbarten Übergabe. Aus der Diskussion mit der Mutter und deren neuem Partner entwickelte sich ein Streit, der außer Kontrolle geriet. Zunächst warf der Osthofener eine ungefüllte Plastikflasche in Richtung der beiden. Als das Kind zusammen mit der Mutter flüchtete, entlud sich seine Wut auf den Begleiter der Frau.
Brutaler Angriff mit schweren Folgen
Mindestens vier Faustschläge ins Gesicht sowie ein Würgegriff führten dazu, dass das Opfer ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades und eine Kieferprellung erlitt. Er musste ins Krankenhaus eingeliefert werden und war rund zwei Wochen arbeitsunfähig.
Entschuldigung überzeugt das Gericht nicht
Im Prozess versuchte der Angeklagte, mit einer Entschuldigung, einer Schmerzensgeldzahlung von 750 Euro und dem Beginn eines Anti-Aggressionstrainings zu punkten. Richterin Karen Brandt ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken. Auch die Behauptung, er habe einst hohe Kredite für seine Ex-Partnerin aufgenommen, blieb ohne Folgen – entsprechende Beweise lagen nicht vor.
Über 90 Tagessätze – und damit vorbestraft
Kernpunkt des Verfahrens war der ursprüngliche Strafbefehl. Über dessen Höhe schwieg die Staatsanwaltschaft zwar, doch im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass die Geldstrafe oberhalb der Grenze von 90 Tagessätzen lag. Damit gilt der Osthofener offiziell als vorbestraft – ein Umstand, den er mit seinem Einspruch offenbar verhindern wollte.
Vorbelastung verschärft Urteil
Hinzu kam, dass der Angeklagte laut Bundeszentralregister in der Vergangenheit bereits durch Fahrerflucht aufgefallen war. Für die Staatsanwaltschaft und die Richterin war die Tat deshalb zu schwerwiegend, um eine mildere Strafe zu rechtfertigen.
Urteil rechtskräftig
Nach eingehender Beratung hielt das Gericht den ursprünglichen Strafbefehl aufrecht. Damit ist die Strafe von über 90 Tagessätzen rechtskräftig – und der Osthofener muss die Konsequenzen seiner Tat tragen.
Text: VM /Redaktion Die Knipser