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Auch für Sterbefälle ohne bekannte Familienangehörige wird in Worms eine würdige Trauerfeier und Beisetzung ermöglicht. Grundlage hierfür ist das Polizeiordnungsbehördengesetz. Die Stadt Worms informiert über diese Abschiedszeremonie und gibt damit Freundinnen, Freunden sowie Bekannten der Verstorbenen die Möglichkeit des Gedenkens.
Eine entsprechende Trauerfeier findet am Dienstag, 20. Januar, um 14 Uhr auf dem Hauptfriedhof Hochheimer Höhe (Eckenbertstraße 114) statt. Freunde und Bekannte der Verstorbenen sind hierzu eingeladen.
Sofern der Friedhofsverwaltung der Stadt Worms bereits Kontakte von Bekannten oder Freunden vorliegen, werden diese direkt informiert. Die Trauerfeier dient dem gemeinsamen Abschiednehmen. Die eigentliche Beisetzung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch die Friedhofsverwaltung.




























