Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Nach mehreren Sexualstraftaten im September 2025 ist ein 47-jähriger rumänischer Staatsangehöriger vom Schöffengericht Alzey zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann innerhalb weniger Tage mehrere Frauen unter Alkoholeinfluss sexuell belästigt, genötigt und in einem Fall versucht hatte, eine Frau zu vergewaltigen.

Der Angeklagte war im Juli 2025 nach Alzey gekommen, um als Bauarbeiter Geld zu verdienen. Die Einnahmen wollte er für die medizinische Versorgung seiner schwer erkrankten Mutter in Rumänien verwenden. In seiner Freizeit kam es jedoch zu einer Reihe strafbarer Handlungen, die sich zeitlich verdichteten und in ihrer Intensität steigerten.

Zwischen dem 7. und 14. September 2025 beging der Mann insgesamt vier Sexualdelikte. Dazu zählten exhibitionistische Handlungen, sexuelle Belästigungen sowie eine besonders schwerwiegende Tat, die als sexuelle Nötigung mit versuchter Vergewaltigung gewertet wurde. In diesem Fall hatte der Angeklagte sein Opfer zu Boden gerissen, gewürgt und versucht, es gegen dessen Willen zu vergewaltigen. Die Tat konnte nur durch das Eingreifen eines zufällig vorbeifahrenden Taxifahrers in der Jean-Braun-Straße verhindert werden.

Bereits zuvor war der Mann in der Öffentlichkeit durch übergriffiges Verhalten aufgefallen. Nach einer exhibitionistischen Handlung vor einer Kneipe hatte die Polizei ihm einen Platzverweis erteilt. Dennoch setzte er sein Verhalten fort, bedrängte Frauen in weiteren Gaststätten, küsste sie gegen ihren Willen und nahm sexuelle Handlungen an sich selbst vor. Bei polizeilichen Kontrollen wurden bei ihm erhebliche Alkoholisierungen festgestellt, unter anderem eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille.

Vor Gericht räumte der Angeklagte sämtliche Vorwürfe ein. Er war nicht vorbestraft und zeigte sich reumütig. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis sowie die fehlenden Vorstrafen strafmildernd. Strafverschärfend wirkten sich hingegen die schnelle Abfolge der Taten, die zunehmende Gewalt sowie die erheblichen körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Frauen aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Das Gericht blieb mit seinem Urteil knapp darunter. Auf die persönliche Anhörung weiterer Zeuginnen und Zeugen wurde verzichtet, um diese nicht erneut zu belasten; stattdessen wurden deren Aussagen aus den Ermittlungsakten verlesen.

Nach rund vierstündiger Verhandlung verkündete das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich van Krüchten das Urteil. Der Angeklagte muss die Haftstrafe vollständig verbüßen.

Text: Redaktion Die Knipser/Amtsgericht Alzey