Foto: Eigene Darstellung (KI-generiert)

Nach einem gewalttätigen, queerfeindlichen Angriff auf ein schwules Paar in Worms hat das Amtsgericht Worms vier Angeklagte verurteilt. Zwei Frauen und zwei Männer erhielten jeweils eine Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Urteile sind bislang noch nicht rechtskräftig.
 
Der Angriff ereignete sich bereits im Dezember 2023 am Wormser Hauptbahnhof. Opfer waren zwei Männer, die als Paar unterwegs waren. Einer der beiden war zuvor mit der Hauptangeklagten liiert und hat mit ihr fünf gemeinsame Kinder. Nach der Trennung wollte der Vater am Tattag gemeinsam mit seinem neuen Lebensgefährten seine Kinder treffen.
 
Zu dem geplanten Treffen kam es jedoch nicht. Stattdessen wurde das Paar am Hauptbahnhof von einer vierköpfigen Gruppe angegriffen. Zu den Angreifern gehörten die Ex-Partnerin, ihr neuer Lebensgefährte sowie eine weitere Frau und ein weiterer Mann.
 
Nach den Feststellungen des Gerichts begann der Vorfall mit schwulenfeindlichen Beleidigungen. Die Frau beschimpfte ihren Ex-Partner und drohte ihm, er werde seine Kinder nie wiedersehen. Der zunächst verbale Streit eskalierte, als die Frau und ihr neuer Partner den Lebensgefährten des Ex-Partners körperlich angriffen. Dieser konnte den Angriff zunächst abwehren.
 
Als das Paar später einen Zug bestieg, kam es erneut zu einer Eskalation. Die vier Angeklagten folgten den beiden Männern und gingen mit Schlägen und Tritten auf sie los. Erst das Eingreifen der Polizei beendete die Attacke. Die Täter flohen zunächst, konnten jedoch später von den Einsatzkräften gefasst werden.
 
Einer der Geschädigten erlitt schwere Verletzungen im Gesicht sowie Prellungen an Kopf und Körper. Der Mann war infolge der Tat drei Wochen arbeitsunfähig.
 
Der Fall gilt als weiteres Beispiel für queerfeindliche Gewalt, die auch im öffentlichen Raum stattfindet. Das Gericht wertete die Tat als gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung.
 
Text: Redaktion Die Knipser