Foto: Wikipedia/ Felix König

Mit dem sogenannten „Bau-Turbo“ hat der Bund neue rechtliche Möglichkeiten geschaffen, um die Schaffung von Wohnraum dort zu ermöglichen, wo dies nach bisherigem Planungsrecht nicht oder nur eingeschränkt zulässig war. Die neuen Regelungen eröffnen den Kommunen zusätzliche Spielräume, setzen deren Anwendung jedoch ausdrücklich an eine kommunale Zustimmung voraus.

Damit diese bundesrechtlichen Instrumente in Worms klar, transparent und verantwortungsvoll angewendet werden können, befasste sich der Bau- und Mobilitätsausschuss am 22. Januar mit dem Beschluss der ersten kommunalen Leitlinie zum Umgang mit dem „Bau-Turbo“. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Stadt Worms der Anwendung der neuen rechtlichen Möglichkeiten zustimmt.

Die Leitlinie sieht vor, dass Bauvorhaben weiterhin vorrangig innerhalb bestehender Siedlungsbereiche beziehungsweise auf im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen realisiert werden sollen. Ziel ist es, vorhandene Strukturen besser zu nutzen, Leerstände zu aktivieren und die Innenentwicklung konsequent voranzubringen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Stadt ihre Steuerungsmöglichkeiten in der Stadtentwicklung behält.

Ein zentrales Element der vorgesehenen Regelung ist die Sicherung von sozial gefördertem Wohnraum. Ab einer Größenordnung von zwölf Wohneinheiten sollen künftig 25 Prozent der Wohnungen als sozial geförderter Wohnraum vorgesehen werden. Damit will die Stadt Worms nicht nur zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes beitragen, sondern zugleich den Anteil an bezahlbarem Wohnraum erhöhen.

Die Anwendung der neuen rechtlichen Möglichkeiten entbindet nicht von bestehenden Anforderungen. Die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes sowie weitere öffentliche Belange müssen weiterhin berücksichtigt werden. Die Leitlinie verfolgt das Ziel, zusätzliche Wohnraumpotenziale zu erschließen, ohne grundlegende Anforderungen an eine nachhaltige und klimaangepasste Stadtentwicklung aus dem Blick zu verlieren.

Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst betont: „Der Bau-Turbo eröffnet neue rechtliche Spielräume. Entscheidend ist, dass wir diese mit klaren kommunalen Regeln anwenden, damit zusätzlicher Wohnraum entstehen kann, ohne die geordnete Entwicklung unserer Stadt zu gefährden.“

Nachdem der Bau- und Mobilitätsausschuss die Leitlinie in seiner Sitzung vom 22. Januar beschlossen hat, soll sie nun dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit dem Inkrafttreten schafft die Stadt Worms erstmals eine verbindliche Grundlage für den Umgang mit den neuen bundesrechtlichen Möglichkeiten im Wohnungsbau.