Foto: Hauptzollamt Koblenz
Am 6.Mai 2026 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine verdachtsunabhängige bundesweite Schwerpunktprüfung in der Kurier-, Express- und Paketbranche durchgeführt.
Für Beschäftigte dieser Branche gelten besondere Bestimmungen, wie die Pflicht zum Mitführen der Ausweispapiere, das Führen von Stundenaufzeichnungen oder auch die Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem ersten Tag der Beschäftigung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft zudem, ob die Bezahlung des gesetzliche Mindestlohns von 13,90 Euro je Zeitstunde eingehalten wird. Beispielsweise durch mangelnde Entlohnung von Überstunden, Zeiten der Beladung der Fahrzeuge oder der Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort wird der Mindestlohn oftmals unterschritten, wie vergangene Prüfungen der FKS zeigten.
Im Bereich des Hauptzollamts Koblenz waren an den Standorten Koblenz, Mainz und Trier ca. 80 Zöllner und Zöllnerinnen im Einsatz. Bei der Prüfung wurden mehr als 260 Personen überprüft und nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Hierbei hat die FKS zahlreiche Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung erforderlich machen.
In mehreren Fällen besteht der Verdacht der Verdacht, dass Mindestlohnvorschriften nicht eingehalten wurden. Des Weiteren besteht bei einem Großteil der festgestellten Sachverhalte der Verdacht der Beitragsvorenthaltung, also Schwarzarbeit!
„Vor Ort wurden bereits vier Strafverfahren und 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Bei den eingeleiteten Strafverfahren haben wir u. a. den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde.“ so Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamtes Koblenz.




























