Bundespolizei am Flughafen Frankfurt kontrolliert einen Reisenden nach der Ankunft am Gate – im Zuge der Maßnahmen wurde die Einreise verweigert und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Foto: Fraport

Am 19. Mai haben Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt einem US-Amerikaner die Einreise verweigert, nachdem sie kinderpornographische Inhalte auf seinem Smartphone festgestellt haben.

Aufgrund eines entsprechenden Fahndungshinweises hatten die Beamten den 62-Jährigen unmittelbar nach seiner Ankunft noch am Gate kontrolliert und bei der Einsichtnahme in sein Smartphone Videos mit kinderpornografischen Inhalten festgestellt. Zur eingehenden Befragung wurde der 62-Jährige auf die Wache begleitet, wo auch sein Smartphone als Beweismittel sichergestellt wurde. Darüber hinaus informierten die Ermittler die US-Behörden über den Vorfall.

Die Bundespolizisten verweigerten dem US-Amerikaner die Einreise und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten gegen den Mann ein. Am 20.05.2026 trat er den Rückflug nach Seattle an.