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Das Landgericht Mainz hat einen 49-jährigen Mann aus Worms zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte im Mai 2025 einen Brandanschlag auf das Wohnhaus seiner ehemaligen Lebensgefährtin verübt und dabei den Tod mehrerer Menschen billigend in Kauf genommen. Auslöser des Angriffs war ein Streit um 700 Euro, die die 43-jährige Frau dem Mann nach dessen Darstellung noch schuldete.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 49-Jährige am späten Abend des 25. Mai zunächst gewaltsam in die Wohnung der Frau und ihres neuen Partners in Worms-Herrnsheim eingedrungen war. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung sprühte er dem 40-jährigen neuen Freund der Frau ein Bleichmittel ins Gesicht, wurde selbst mit einer Wasserpfeife verletzt und ergriff schließlich die Flucht.

Mit Benzin zurückgekehrt – Videoaufnahmen belasten den Täter

Nur wenige Stunden später, gegen 3 Uhr morgens, kehrte der Mann zurück und verschüttete auf einer an die Wohnung angrenzenden Terrasse Benzin, das er zuvor an einer Tankstelle in einen Kanister abgefüllt hatte. Anschließend zündete er das Gemisch an mehreren Stellen an. Wie Videoaufzeichnungen belegten, bereitete er den Anschlag gezielt vor.

Das Paar wurde durch Geräusche auf der Terrasse wach und bemerkte das Feuer noch frühzeitig. Während die Flammen bereits durch ein gekipptes Fenster die Gardinen erfassten, gelang es den beiden, alle Hausbewohner zu alarmieren und das Feuer zu löschen, bevor die Feuerwehr eintraf. Bei einem späteren Vergleich stellte das Gericht fest, dass im Gebäude insgesamt elf Menschen in Lebensgefahr gewesen waren.

Erdrückende Beweise – Festnahme noch in der Nacht

Die Polizei nahm den Täter kurze Zeit später fest. Bei ihm fanden die Beamten unter anderem den Deckel des Benzinkanisters sowie eine Maske mit Totenkopfmotiv, die Zeugen zuvor beschrieben hatten. Auch versengte Haare wiesen auf seine unmittelbare Nähe zum Brandgeschehen hin. „Es ist mir alles egal“, soll der 49-Jährige laut Polizeibericht bei seiner Festnahme gesagt haben.

Vor Gericht versuchte der Mann zunächst, die gefährliche Körperverletzung mit dem Bleichmittel als Notwehr darzustellen und die Brandlegung zu relativieren. Der Vorsitzende Richter machte jedoch deutlich, dass diese Einlassungen nicht glaubhaft seien: „Sie waren anwaltlich bestens beraten, Ihre Angaben noch einmal zu überdenken.“

Gericht: heimtückisches Vorgehen – Urteil noch nicht rechtskräftig

Ein Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass die alkoholische Beeinflussung des Mannes – bei ihm waren 1,49 Promille Atemalkohol gemessen wurde.

Text: VM/Redaktion Die Knipser