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Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat bei einem Rind aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Befund bestätigt.
Anfang November war die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bereits in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis im Saarland nachgewiesen worden. In einem Radius von 150 km um den betroffenen Hof war eine Restriktionszone eingerichtet worden. Mit Ausnahme des Landkreises Altenkirchen waren sämtliche Landkreise in Rheinland-Pfalz davon betroffen. Nach dem jetzigen Nachweis im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird das ganze Land zur Restriktionszone erklärt.
In der Folge dürfen Rinder, Ziegen, Schafe, Lamas und Alpakas aus Rheinland-Pfalz nur dann verbracht werden, wenn mittels Blutuntersuchung nachgewiesen wurde, dass diese frei von der Blauzungenkrankheit sind. Zusätzlich müssen die Tiere zuvor mit Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) behandelt worden sein, da das BTV-Virus durch Gnitzen beim Blutsaugen übertragen wird. Diese Regelung gilt im Wesentlichen nicht für Tiere, die gegen das BTV-8 Virus geimpft sind und bereits einen entsprechenden Impfschutz aufgebaut haben oder für Jungtiere unter 90 Tagen, deren Mütter vor der Trächtigkeit geimpft waren und denen ausreichend Kolostrum verabreicht worden ist.
Innerhalb der Restriktionszone dürfen Tiere weiterhin verbracht werden. Ausgenommen sind solche, die Symptome einer Erkrankung zeigen. Ebenso ist es weiterhin möglich, Schlachttiere mit einer Tierhaltererklärung direkt zu einem außerhalb der Restriktionszone gelegenen Schlachthof zu transportieren, ohne dass eine Testung oder Impfung vorliegen muss.
Informationen zu den Verbringungsregelungen und Vordrucke für Tierhaltererklärungen gibt es auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM).
Für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr. Milch und Fleisch erkrankter Tiere können bedenkenlos verzehrt werden.
Betroffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Auch Lahmheiten, also das Nachziehen eines Beines beim Gehen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten werden beobachtet. Es sind aber auch klinisch unauffällige Infektionen möglich.
Die Tierhalterinnen und Tierhalter im Landkreis Alzey-Worms sind gehalten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und das Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend dem Veterinäramt Alzey-Worms zu melden. Sollte sich der Verdacht erhärten, sind Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion durch die Blauzungenkrankheit vom Tierarzt zu nehmen und an das LUA zu schicken.
Betroffen sind neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden und das Rotwild. Wegen der Übertragung durch Stechmücken sind eine wirksame Verhinderung und Bekämpfung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.
Vorsorglich sollten daher möglichst viele empfängliche Tiere gegen das Blauzungenvirus-Serotyp 8 (BTV-8) geimpft werden. Das Land Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse unterstützen die Tierhalter mit einer Beihilfe für die Impfung in Form eines Zuschusses von 2,50 Euro pro Impfdosis fürs Rind sowie 2 Euro pro Impfdosis fürs Schaf oder für die Ziege.





























