Archivfoto: Mirco Metzler/Die Knipser

Innenminister Michael Ebling hat in Worms zwei Förderbescheide überreicht. Für die denkmalgerechte Instandsetzung zweier Reliefs aus dem ehemaligen Kreuzgang im Dom St. Peter übergab der Minister der Katholischen Kirchen einen Förderbescheid in Höhe von 30.000 Euro. Für den ersten Bauabschnitt zur Gesamtinstandsetzung von Schloss Herrnsheim durch die Stadt Worms überbrachte Ebling eine Förderung in Höhe
von 430.000 Euro aus Landesmitteln an den Beigeordneten Timo Horst.

„Der Wormser Dom ist ein Wahrzeichen für Rheinland-Pfalz und einer der bedeutendsten Kirchenbauten Deutschlands. Mit der Unterstützung des Landes in Höhe von 30.000 Euro leisten wir einen Beitrag dazu, dieses herausragende Zeugnis mittelalterlicher Baukunst und Frömmigkeit zu bewahren. Die Restaurierung der
wertvollen spätgotischen Reliefs sorgt dafür, dass kommende Generationen diese Kunstwerke wieder in ihrer ganzen Ausdruckskraft erleben können“, sagte Innenminister Michael Ebling.

Die Landesförderung wird der Restaurierung zweier bedeutender spätgotischer Reliefs im Wormser Dom St. Peter – des Wurzel-Jesse-Reliefs und des Verkündigungsreliefs – zuteil. Die um 1500 entstandenen Kunstwerke zählen zu den qualitätvollsten Zeugnissen der Bildhauerkunst ihrer Zeit. Nach Jahrhunderten der Bewitterung und mehrfacher Versetzungen weisen sie erhebliche Schäden auf. Im Rahmen der aktuellen Maßnahme werden die Reliefs schonend gereinigt, gefestigt und restauratorisch gesichert, um ihre künstlerische Substanz dauerhaft zu bewahren.

„Mit der Förderung für Schloss Herrnsheim, die für den nun anstehenden ersten Bauabschnitt 430.000 Euro beträgt, stärken wir eines der bedeutendsten klassizistischen Baudenkmäler in Rheinland-Pfalz. Die aufwendige Instandsetzung sichert nicht nur die historische Substanz, sondern ermöglicht auch eine zeitgemäße Nutzung dieses einzigartigen kulturellen Erbes. Damit zeigen wir: Denkmalpflege ist Zukunftsarbeit – sie verbindet Geschichte, Identität und Lebensqualität in unserem Land“, so der Minister.

Das klassizistische Schloss gilt neben der Villa Ludwigshöhe als eines der bedeutendsten seiner Art im Land. Im Mittelpunkt der Arbeiten steht eine denkmalgerechte Gesamtsanierung, die im ersten Bauabschnitt umfangreiche
Maßnahmen an Decken, Wänden, Fußböden und Fenstern sowie restauratorische Begleitmaßnahmen umfasst. Ziel ist es, die wertvolle historische Ausstattung zu erhalten und dabei die Voraussetzungen für eine nachhaltige Nutzung des kulturhistorisch herausragenden Baudenkmals zu schaffen. Auch seitens des Bundes wird das Vorhaben umfassend gefördert.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Zuge der Denkmalförderung kommunale, kirchliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern im Jahr 2025 mit insgesamt voraussichtlich rund 5,4 Millionen Euro. Förderfähig ist dabei der denkmalbedingte Mehraufwand bei Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Der Fördersatz beträgt in Bezug auf die zuwendungsfähigen Kosten in der Regel bis zu 50
Prozent bei Privateigentümern sowie bis zu 33,3 Prozent bei Kommunen und Kirchen. Ergänzt werden kann die Landesförderung durch Förderprogramme des Bundes wie beispielsweise die wiederkehrenden Denkmalschutzsonderprogramme oder auch durch Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.