Auf Einladung Kathrin Anklam-Trapp, MdL, erläuterte Gesundheitsminister Clemens Hoch in Nierstein die Regelungen des neunen Bestattungsgesetzes. Foto: Mirco Metzler

Nierstein – Auf reges Interesse stieß eine Informationsveranstaltung zum neuen Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, zu der die Landtagsabgeordnete Kathrin Anklam-Trapp (SPD) am Dienstagabend eingeladen hatte. Gesundheitsminister Clemens Hoch stellte dabei die wesentlichen Inhalte und Neuerungen des seit Ende September geltenden Gesetzes vor.

Der voll besetzte Saal in der AWO-Begegnungsstätte zeigte, dass das Thema viele Menschen beschäftigt. „Wir müssen lernen, offener über das Sterben zu sprechen“, betonte Anklam-Trapp. Das neue Gesetz solle dazu beitragen, den Umgang mit dem Tod stärker in die gesellschaftliche Mitte zu rücken.

Minister Hoch erläuterte, dass das reformierte Bestattungsgesetz den Rheinland-Pfälzern künftig mehr Selbstbestimmung und Freiheiten bei der Gestaltung ihrer letzten Ruhe ermögliche. So sind nun auch die Verstreuung der Asche oder die Aufbewahrung der Urne im häuslichen Bereich erlaubt – allerdings nur, wenn der oder die Verstorbene diesen Wunsch zu Lebzeiten schriftlich festgehalten hat. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte.

Zugleich bleibe der Weg zurück auf den Friedhof weiterhin möglich. „Das Gesetz ist so gestaltet, dass es möglichst unbürokratisch bleibt – es gibt keine neuen Kontrollen oder zusätzlichen Formulare“, sagte Hoch. Auch die Bestatterinnen und Bestatter bleiben bei allen Bestattungsformen eng eingebunden.

Ein wichtiges Detail ist zudem, dass Erben das Recht haben, die private Aufbewahrung einer Urne abzulehnen; in diesem Fall erfolgt die Beisetzung auf einem Friedhof. 

In der anschließenden Fragerunde wurde deutlich, dass es viele praktische Fragen zur Umsetzung des Gesetzes gibt, etwa zur Rolle der kommunalen Friedhöfe und zu künftigen Anforderungen an die Bestattungsbetriebe. Insgesamt fiel die Resonanz auf die Reform jedoch durchweg positiv aus.

Das neue Bestattungsgesetz soll, so die Veranstalter, nicht nur mehr individuelle Freiheiten schaffen, sondern auch dazu beitragen, den Tod und die persönliche Vorsorge offener in Familien zu besprechen.