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Dem Landkreis Alzey-Worms und den Ortsgemeinden obliegt die gesetzliche Aufgabe, geflüchtete Menschen aufzunehmen und unterzubringen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Akzeptanz der Bevölkerung für die Unterbringung von Geflüchteten in kleineren Unterkünften deutlich größer ist als für die Unterbringung in Container-Wohnanlagen. Auch fördert das Wohnen in kleinen überschaubaren Wohnungen mitten in den Kommunen die Integration der geflüchteten Menschen.
Deshalb ist der Landkreis mit den Ortsgemeinden und Städten auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen und bittet darum, freistehenden Wohnraum anzubieten. Gesucht werden Wohnungen Appartements oder Häuser unterschiedlicher Größe bis hin zu Einfamilienhäusern, die mittel- bis langfristig an diese Personen vermittelt werden können.
Für ungenutzten Wohnraum der Renovierungsbedarf aufweist, bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) das „Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende“ – 759 – an. (https://isb.rlp.de/foerderung/759.html)
Angebote richten Interessierte bitte an: Matthias Acker / Wohnungsmanagement Asyl, Kreisverwaltung Alzey-Worms, acker.matthias@alzey-worms.de; Tel. (06731) 408-1042.





























