Archivfoto: Mirco Metzler/ Die Knipser
Beschlüsse zu Klimaschutz, Verwaltung und Bildung einstimmig gefasst
Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung wichtige Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung des Landkreises getroffen. Im Mittelpunkt standen Maßnahmen zum Energie- und Klimaschutz, eine Neuordnung der interkommunalen Bußgeldstelle sowie Anpassungen bei Gebühren und Honoraren der Kreisvolkshochschule. Sämtliche Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Kommunales Energiemanagement soll Energieverbrauch senken
Zur Reduzierung des Energieverbrauchs in kreiseigenen Liegenschaften soll im Landkreis ein kommunales Energiemanagement aufgebaut werden. Ziel ist es, den Energieeinsatz systematisch zu erfassen, Einsparpotenziale zu identifizieren und langfristig Kosten zu senken. Hierfür wird eine neue, auf drei Jahre befristete und geförderte Stelle geschaffen. Ergänzend ist der Aufbau eines digitalen Messstellenbetriebs vorgesehen. Zudem soll jährlich ein Energiebericht erstellt werden. Für den Zeitraum von 2026 bis 2029 beläuft sich der Eigenanteil des Landkreises auf 42.166 Euro.
Klimaanpassung: Förderung für zweite Projektphase beantragt
Auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels bleibt ein zentrales Handlungsfeld. Das Integrierte Klimaanpassungskonzept soll im Juni 2026 vom Kreistag beschlossen werden. Um die darin vorgesehenen Maßnahmen umsetzen zu können, beauftragte das Gremium die Verwaltung, eine Anschlussförderung des Bundes zu beantragen. Diese umfasst eine auf drei Jahre geförderte Vollzeitstelle für einen Klimaanpassungsmanager. Die Förderquote beträgt 90 Prozent, der maximale Eigenanteil des Landkreises liegt bei 27.500 Euro für den Zeitraum 2026 bis 2029.
Neue Aufgabenverteilung bei der Bußgeldstelle
Mit Blick auf die interkommunale Zusammenarbeit beschloss der Kreistag eine neue Zweckvereinbarung zur Organisation der Bußgeldstelle. Hintergrund ist der Austritt der Stadt Mainz aus dem bisherigen Verbund mit den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms. Künftig übernimmt der Landkreis Mainz-Bingen für den Landkreis Alzey-Worms sämtliche Verfahrensschritte im Bußgeldwesen, darunter Anhörungen, Bußgeldbescheide, Einspruchsverfahren, gerichtliche Vertretung und Vollstreckung. Der Landkreis Alzey-Worms bleibt weiterhin für die Feststellung des Anfangsverdachts, Verwarnungsverfahren sowie besonders sensible Rechtsbereiche wie Lebensmittelhygiene und Tierschutz zuständig.
Kreisvolkshochschule stärkt Lehrkräfte und Angebot
Ein weiterer Beschluss betrifft die Kreisvolkshochschule. Nach sieben Jahren ohne Anpassung werden die Honorare für Lehrkräfte erhöht. Das Honorar pro Unterrichtseinheit steigt von 20 auf 24 Euro, Einzelveranstaltungen werden künftig mit 120 statt bislang 80 Euro vergütet. Die Finanzierung erfolgt weiterhin über die Kursgebühren, die auf 3,90 Euro pro Unterrichtseinheit angepasst werden. Zusätzlich werden Fahrt- und Mietkosten künftig gleichmäßig auf alle Kurse verteilt. Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende und Ehrenamtliche bleibt eine Ermäßigung von 20 Prozent auf eine Veranstaltung pro Semester bestehen.
Text: Redaktion Die Knipser





























